AHB

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Die Außenhandelsbeziehungen der DDR wurden durch Außenhandelsbetriebe, die nach Branchen gegliedert waren, abgewickelt. Eine direkte Handelsbeziehung der produzierenden Betriebe zum Exportkunden bzw. zum Import-Lieferanten war sehr stark eingeschränkt. Das entsprach der Doktrin des staatlichen Außenhandelsmonopols. Die Außenhandelsbetriebe unterstanden dem Ministerium für Außenhandel (MAH). Verhandlungen auf Messen im In- und Ausland wurden also i.d.R. von den Beauftragten des AHB und nur unter teilweiser Mitwirkung des Herstellers oder Verwenders in der DDR geführt.





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