Befehl

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Ein Befehl ist ein Auftrag eines Vorgesetzten an einen Untergebenen, den dieser bedingungslos auszuführen hat. Der Begriff Befehl ist ein militärischer Begriff.

Nach dem Ende des zweiten Weltkriegs organisierte die Sowjetische Militäradministration in Deutschland SMAD das Leben in der sowjetischen Besatzungszone mit Hilfe von Befehlen neu.

DDR-Definitionen des Begriffs Befehl:

 Der Befehl ist das oberste Gesetz des Soldaten. 
 Einen Befehl hat man bedingunglos und ohne Diskussion auszuführen. 
 Der Befehl ist die höchste militärische Bestimmung. 
 Er ist die Grundlage für eine straffe militärische Führung und Leitung.
 (Handbuch Militärisches Grundwissen, Seite 96, Ausgabe 1969, Rubrik 5. Der Befehl)

 Der Befehl ist die höchste militärische Bestimmung. 
 Er bildet die Grundlage für die straffe Führung und Leitung 
 der Armeeangehörigen und Einheiten. 
 Der Befehl wendet sich an einen exakt festgelegten Kreis 
 von Armeeangehörigen. Er bestimmt klar die Aufgaben, 
 legt konkret die Pflichten und entsprechenden Befugnisse fest 
 und muß bedingungslos erfüllt werden.
 (Handbuch Militärisches Grundwissen, NVA Ausgabe, 11. Auflage, Militärverlag der DDR, Seite 382)

 Der Befehl ist in den Streitkräften eine mündlich, schriftlich 
 oder auf andere Weise gegebene Anweisung, die an einen 
 festgelegten Kreis von Armeeangehörigen gerichtet und 
 bedingungslos auszuführen ist. Das Recht zur Befehlsgebung ist 
 in den grundsätzlichen Dienstvorschriften verankert.
 (Jugendlexikon "Militärwesen", 1. Auflage, Militärverlag der DDR, Seite 27f)

Auch in anderen Bereichen wurde mit Befehlen gearbeitet, so bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Volkspolizei und der Feuerwehr ?.






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