Auch in der DDR gab es zahlreiche wissenschaftliche und öffentliche Bibliotheken. Die Nutzung war kostenfrei.
- Wissenschaftliche Bibliotheken befanden sich an den Universitäten, ehemaligen Herrschersitzen (beispielweise Sächsische Landesbibliothek), Stiftungen (Goethe-Archiv Weimar) und ähnlichem. Für die Nutzung durch Privatpersonen musste ein berechtigtes oder wissenschaftliches Interesse nachgewiesen werden (für Universitäts- und Hochschulbibliotheken galt das nur für "ausgewählte Titel"); seltene oder lukrative Exponate durften nur im Lesesaal genutzt werden.
- Öffentliche, jedermann zugängliche Bibliotheken befanden sich in jedem Kreis, fast allen Gemeinden und Stadtbezirken. Sie waren als Freihand-Bibliotheken konzipiert und umfassten sowohl Belletristik, wie auch Fach- und Sachliteratur, auch Schallplatten. Ein eventuell vorhandener wissenschaftliche Altbestand (wie beispielsweise in der Christian-Weise-Bibliothek Zittau) war in begründeten Fällen zugänglich. Eine Fernleihe hier nicht vorhandener Titel wurde gegen geringe Gebühr organisiert.
Auch in den Betrieben unterhielt und verwaltete die Betriebsgewerkschaftsorganisation meist eine vor allem für Betriebsangehörige vorgesehene Bibliothek.
Die Träger der Bibliotheken hatten die finanziellen Mittel für Neuanschaffungen bereit zu stellen. Meist konnten diese nicht in voller Höhe ausgeschöpft werden, da bei der wegen Papierknappheit geringen Auflagenhöhe bzw. wegen fehlender "Devisen" nicht so viele neue Bücher wie gewünscht zu beschaffen waren.
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