Neben der Fülle der aufgezählten und beschriebenen Fakten stellt größte Teil allerdings eher einen Erfahrungsbericht dar. Nach meinen Erfahrungen waren (vor der Endphase der DDR) die EOS-Delegierungen keineswegs Mangelware, da wurde jeder Willige (bei entsprechender Leistung) genommen. Die erwähnten "Selbstverpflichtungen" waren hier noch nicht üblich, das passierte dann erst während der EOS-Zeit und sorgte für allerlei Vergünstigungen. Studienanwärter für Offiziere und Lehrer (Math./Nat.) wurden mit jeder Abi-Note zugelassen, da sie in Größenordnungen fehlten.
Es gab zwar Klassen mit dem Profil "Abitur mit Berufsausbildung", jedoch traf das bei weitem nicht auf alle EOS-Schulklassen zu. Die große Mehrheit aller EOS-Schüler machte keine Berufsausbildung neben dem Abitur.
Ich kann dem Diskussionsbeitrag zum größten Teil zustimmen, der Originalbetrag ist tatsächlich von geringer Objektivität. Das "Abitur mit Berufsausbildung" war keineswegs freiwillig oder fakultativ; die Schüler, die von 1962 bis 1966 die neunte Klasse an einer EOS begannen, mussten nebenbei einen Beruf erlernen, beispielsweise auch die Anwälte Gysi und Diestel. Ausnahmen bestätigten die Regel auch hier: einer meiner Mitschüler absolvierte anstelle seiner Elektrikerausbildung einen Meisterschüler-Kurs als Geiger an der Musikhochschule. -- Sebal (am 1.05.2008)
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