Manfred Stolpe

Nutzungsrecht für diesen Artikel:
Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung dieses Artikels entsprechend UHG.
Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig,
Ausdrücklich sind auch Übernahmen in andere Enzyklopädien (z.B. Wikipedia) nicht zulässig!

Manfred Stolpe wurde 1936 in Stettin ? geboren, trat nach dem Jurastudium in den Dienst der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg. Seit 1982 war er Konsistorialpräsident der Berlin-Brandenburgischen Kirche und Stellvertretender Vorsitzender des Bundes der Evangelischen Kirche in der DDR. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands war er von November 1990 bis 2002 Ministerpräsident des Landes Brandenburg. Seit 2002 Bundesverkehrsminister.

Nach der Wende stellte sich heraus, dass Manfred Stolpe als "IM Sekretär" bei der Stasi unter der Nummer IV/1192/64 aktenkundig war und die Verdienstmedaille der DDR erhalten hatte. Stolpe erklärt bis heute, seine Kontakte zur Stasi hätte er im Auftrag und im Interesse der evangelischen Kirche gewahrt. Ein Untersuchungsausschuss des brandenburgischen Landtags stellte keine "schuldhafte Verstrickung" Stolpes fest. Umstritten sind auch die Umstände, unter denen Stolpe im November 1978 seine Verdienstmedaille erhielt. Er selbst erklärt, die Auszeichnung habe ihm der damalige Staatssekretär für Kirchenfragen Hans Seigewasser ? übergeben, sein damaliger Führungsoffizier Klaus Roßberg behauptet, die Medaille bei einem konspirativen Treffen mit Stolpe übergeben zu haben. Auch ein Strafverfahren wegen Falschaussage konnte hier keine Klarheit schaffen.

Unstrittig gehörte Manfred Stolpe in der evangelischen Kirche der DDR zu den Verfechtern eines staatsfreundlichen Kurses. Beispiel dafür ist ein Brief, den Manfred Stolpe am 29.6.1987 nach dem evangelischen Kirchentag in Berlin an das Politbüro-Mitglied Joachim Herrmann ? schrieb:


Sehr geehrter Herr Herrmann!
Bitte gestatten Sie, daß ich Ihnen unmittelbar nach dem Evangelischen Kirchentag in Berlin herzlich für die offensive Informationspolitik unserer Medien zum Kirchentag danke! Sachlich, umfassend und wohlwollend wurde unser Kirchentag in Fernsehen, Rundfunk und Presse dargestellt und der gesamten Öffentlichkeit das richtige Bild einer vielgestaltigen religiösen Großveranstaltung vermittelt, die für evangelische Christen in der Deutschen Demokratischen Republik eine große Ermutigung brachte.
Diese Informationspolitik war deshalb besonders wichtig, weil einige westliche Medien versuchten, unter Mißbrauch des Kirchentages die Reihe von Provokationen gegen die DDR fortzusetzen. Sie haben unwesentliche Randerscheinungen als Hauptsache dargestellt, um den Eindruck von Turbulenzen in der DDR-Kirche und damit der DDR zu vermitteln. Ich habe selbst erlebt, wie ein Korrespondent der ARD nachts um 3.00 Uhr versuchte, christliche Jugendliche zu Aussagen über Vorgänge Pfingsten am Brandenburger Tor zu provozieren. Zu meiner Freude haben die Jugendlichen spontan richtig reagiert: Ein Punk warf ein Ei auf den Korrespondenten, und die übrigen empfohlen ihm, schlafen zu gehen.
In der gegenwärtigen Situation haben viele Christenmenschen bei uns die Soldarität der Medien der Deutschen Demokratischen Republik dankbar empfunden.

Mit vorzüglicher Hochachtung
Stolpe

(Quelle: BArch Berlin (SAPMO), DY30/IV2/2.037/6, Blatt 99)


  • Literatur:
    • Manfred Stolpe:Schwieriger Aufbruch, Goldmann Verlag 1993, ISBN 3442128471

    • Manfred Stolpe: Sieben Jahre, sieben Brücken, Ein Rückblick in die Zukunft, Wolf Jobst Siedler Verlag, Berlin 1997, ISBN 388680626X

    • Dieter Voigt:'Die Selbstentlarvung des Manfred Stolpe', in: Politische Studien, 334, 3-4, München 1994, S. 14 - 35, ISBN 3-928561-27-8






Konzeptionsgemäß (Das Wiki-Prinzip) arbeiten viele Autoren gemeinsam am DDR-Lexikon. Artikel könnten Fehler enthalten oder Rechte Dritter verletzen. Sämtliche Verletzungen der Rechte Dritter gehen zu Lasten des jeweiligen Autoren. Der Betreiber sichert zu, dass er Artikel, die Rechte Dritter verletzen, nach Aufforderung löscht.
Nutzungsrecht: Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung entsprechend UHG. Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig.