Produktionsgenossenschaft des Handwerks
war ab 1955 ein mehr oder weniger freiwilliger Zusammenschluss mehrerer Handwerksbetriebe eines Gewerkes zu einer Genossenschaft. Dies machte sich erforderlich, wenn dem einzelnen Handwerksmeister Investitionsmöglichkeiten versagt blieben oder anderweitig Druck ausgeübt wurde. Diese Genossenschaften waren zwar auch in die zentralistische Wirtschaftsführung (Material, Bilanzen, Preise) eingeschlossen, hatten aber allein schon aus der Tatsache, dass sie den Vorsitzenden aus ihren Reihen selbst wählen konnten, gewisse sehr gut nutzbare Freiheiten im System.
Während sich Fleischer und Bäcker oder Schmiede und Schlosser kaum zu PGHs zusammenschlossen, war das bei Friseuren, Autoreparatur-Werstätten, Bauhandwerksbetrieben gang und gäbe.
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