Poliklinik

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Die Polikliniken (aus dem Griechischen; Poliklinik = Stadtkrankenhaus) waren die wichtigsten ambulanten Einrichtungen des staatlichen Gesundheitswesens. Definitionsgemäß verfügte eine Poliklinik über mehr als 4 Fachabteilungen, Spezialdispensaires und Beratungsstellen. Bei unter 4 medizinischen Disziplinen handelte es sich um Ambulatorien ?.

Polikliniken konnten selbständig sein, aber auch zu Betrieben gehören (Betriebspoliklinik) oder bei Hochschulen angebunden (Universitätspoliklinik).

Die Polikliniken bündelten die ambulante Versorgung in verschiedenen medizinischen Fachgebieten unter einem Dach. Die Ärzte waren staatliche Angestellte, unterstützt von Krankenschwestern und anderem Hilfspersonal, das ebenfalls in der Poliklinik angestellt war. Es handelte sich nicht um einzelne Arztpraxen, die aus organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen konzentriert angesiedelt wurden. Entsprechend trugen die Stempel auf Rezepten und Bescheinigungen den Schriftzug "Poliklinik <Name/Ort>".

Die Errichtung der Polikliniken war Ausdruck des Zentralismus' im Gesundheitswesen. Im Lauf der Zeit nahm die Zahl der niedergelassenen Ärzte mit eigener Praxis stetig ab, während die Zahl der in Polikliniken angestellten Ärzte stieg (wie auch die der staatlichen Arztpraxen). In der DDR der 70er/80er Jahre ging man mit kleineren Unfallverletzungen, Infektionen oder chronischen Erkrankungen nicht zum Hausarzt, sondern in die Poliklinik.

Ausnahmen vom Poliklinik-Prinzip bildeten anerkannte Spezialisten mit eigener Praxis, besonders in den größeren Städten. Sie trugen mitunter "altehrwürdige" Titel wie OMR (Obermedizinalrat) oder SR (Sanitätsrat). Auch Zahnärzte widersetzten sich in nennenswerter Zahl dem sanften Druck und betrieben eigene Praxen.


Die Polikliniken waren also nicht etwa das Bindeglied zwischen Hausarzt und Krankenhaus im Sinne einer möglichst intensiven Versorgung der noch nicht Krankenhaus-pflichtigen Patienten. Sie ersetzten vielmehr im staatlichen Gesundheitswesen den Hausarzt und damit die "privatwirtschaftlich" geführte Praxis.

Durch die Konzentration vieler Disziplinen und der Ausstattung mit Funktionseinrichtungen wie Röntgen, Labor, etc. war in der Poliklinik eine recht hohe Qualität der ärztlichen Versorgung möglich. Manche Polikliniken verfügten sogar über Betten in einem teil- bzw. vorstationären Bereich und über Einrichtungen zum ambulanten Operieren.

Anzahl der Polikliniken in der DDR:

1970 1980
Gesamt: 452 561
- darunter Betriebspolikliniken: 94 124

(Quelle: Die DDR stellt sich vor, Panorama DDR Auslandspresseagentur GmbH, Verlag Zeit im Bild, Berlin 1981)


Nach der Wende und der Wiedervereinigung wurden manche Polikliniken in Ärztehäuser umgewandelt, wobei es sich um privatwirtschaftlich geführte Gesellschaften handeln kann (z.B. GmbH) oder um Gemeinschaftspraxen im erweiterten Sinne, d.h. teils unter Beibehaltung der Funktionsbereiche wie Labor oder Röntgen. Der Weiterbetrieb als Ärztehaus mit einer Konzentration von Einzelpraxen wurde bzw. wird ebenfalls versucht - mit unterschiedlichem Erfolg, denn wegen der verschiedenen Häufigkeit der Erkrankungen und der variablen Ärztedichte in den meistgefragten Fächern (z.B. Allgemeinmedizin, Innere Medizin) reichte die Patientenzahl nicht immer aus.

Der umgekehrte Trend zur Privatpraxis entzog vielerorts den Polikliniken/Ärztehäusern die Grundlage.






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