SED/Diskussion

Auf dieser Seite diskutieren die Mit-Autoren über den Hauptartikel SED.
Sie können die Diskussion fortführen, in dem Sie auf Seite bearbeiten klicken.
Ab welchem Alter konnte man Kandidat werden? War dies schon mit 17 möglich, um dann nach einem Jahr Kandidatenzeit mit 18 Mitglied zu sein? Welche Erfahrungen habt ihr mit Ablehnung von Kandidaten oder frustriertem Rückzug des Kandidaten?

-- Mitautor-Vauen (am 8.08.2004)

m.W. war das mit 17 möglich. Wir hatten in Halle einige SED-Kandidaten, obwohl ich nicht genau weiß - es kann auch sein, dass die schon 18 waren. In meinem Fall (wie auch bei meinem Vater) ist "man" an uns herangetreten, wir sollten es bitte werden - mit Vitamin B ging da mehr als bei "Normalen", auch wenn "I" (Intelligenz) auf dem Bogen stand statt A(rbeiterklasse).

Bei Kindern von Arbeitern stand "A/2", auch die wurden bevorzugt aufgenommen. Weiter (leider auch nicht ganz sicher) -- es sind wohl kaum Kandidaten abgelehnt worden, aber die wurden dann eben nicht aufgenommen, verharrten dann mglw. jahrelang im K.-Status. Klang ja in der Frage schon an... Stefan Wolle schreibt was von 13% SED-Mitglieder und 17% Kandidaten i.d.Bev., würde heißen immerhin 4% i.d. 80er Jahren Kandidaten (geblieben), -- Mitautor-Harry T. (am 8.08.2004)

Ich bin ja Jahrgang 1971 und hab Berufsausbildung mit Abitur gemacht. 1989 wurden also im Sommer die Ersten aus meiner Klasse 18 und erst dann wurden sie wegen "Kandidat werden" angesprochen. Vorher nicht. Ob das jetzt die Regel war, weiß ich allerdings nicht.

-- Mitautor-Muggenhorst (am 10.11.2004)






Konzeptionsgemäß (Das Wiki-Prinzip) arbeiten viele Autoren gemeinsam am DDR-Lexikon. Artikel könnten Fehler enthalten oder Rechte Dritter verletzen. Sämtliche Verletzungen der Rechte Dritter gehen zu Lasten des jeweiligen Autoren. Der Betreiber sichert zu, dass er Artikel, die Rechte Dritter verletzen, nach Aufforderung löscht.
Nutzungsrecht: Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung entsprechend UHG. Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig.