Souveränität

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In einer Erklärung der UdSSR vom 25. März 1954 wird der DDR die volle Souveränität zugestanden:
"1. Die Sowjetunion nimmt mit der Deutschen Demokratischen Republik die gleichen Beziehungen auf, wie mit anderen souveränen Staaten. Die DDR wird die Freiheit besitzen, nach eigenem Ermesen über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten einschließlich der Frage der Beziehungen zu Westdeutschland zu entscheiden.

2. Die Sowjetunion behält in der DDR die Funktionen, die mit der Gewährleistung der Sicherheit in Zusammenhang stehen und sich aus den Verpflichtungen ergeben, die der Sowjetunion aus den Viermächteabkommen erwachsen. ...

3. Die Überwachung der Tätigkeiten der staatlichen Organe der DDR, die bisher vom Hohen Kommissar der Sowjetunion in Deutschland wahrgenommen wurde, wird aufgehoben. ...

Die drei Westmächte erklären dagegen am 8. April 1954, dass sie auch "weiterhin die Sowjetunion als die verantwortliche Macht für die sowjetische Zone Deutschlands betrachten." Sie folgen damit der Doktrin der Nichtanerkennung der DDR durch die Regierung der BRD.

Tatsächlich war die Souveränität der DDR in einigen Bereichen eingeschränkt. Beispiele verdeutlichen es:

  • keine Stationierung von NVA-Truppteilen in Berlin
  • keine Kontrolle der Alliierten Militärverbindungsmissionen ?
  • eingeschränkte Lufthoheit: Überflugrechte der Alliierten über Berlin und auf definierten Luftkorridor ?en
  • eingeschränkte Landhoheit: Alliierte Landkorridore, alliierte Grenzübergänge, sowjetische Rechte auf militärischen Liegenschaften
  • keine Anerkennung der DDR-Reisedokumente durch die westeuropäischen Staaten (bis 1973?)

Mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag vezichteten die Besatzungsmächte formell auf ihre Besatzungsrechte. Von der Öffentlichkeit unbeachtet gelten jedoch wesentliche Teile des Besatzerrechtes der Westaliierten durch Zusatzprotokolle und Notenaustausch einseitig weiter während alle Rechte der Sowjetunion suspendiert wurden.






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