In der DDR wurde der Staat als "Organ der Klassengesellschaft", als "Instrument der ökonomisch mächtigsten Klasse" definiert, die, "im Besitz der wichtigsten Produktionsmittel, ihre Herrschaft durch die Staatsmacht sichert, indem sie den Widerstand ihrer Klassengegner unterdrückt." So formuliert zum Begriff Staat in "Meyers Neues Lexikon in acht Bänden", erschienen 1964, herausgegeben vom VEB Bibliographischem Institut Leipzig. Nach marxistischer Auffassung ist der S. "eine historische Institution", "er besteht nicht von jeher, sondern entstand im Prozess des Zerfalls der Urgesellschaft, der Herausbildung des Privateigentums und der damit verbundenen Spaltung der Gesellschaft in antagonistische Klassen".
In der heutigen Definition ist der S. eine "Herrschaftsordnung, durch die ein Personenverband (Volk) auf abgegrenztem Gebiet durch hoheitliche Gewalt zur Wahrung gemeinsamer GüŸter verbunden ist" - so ausgewiesen im Multimedia-Lexikon.
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