Es gab in der DDR für die allermeisten Belange von Privatpersonen und -haushalten nur eine Einheitsversicherung, was bei der Schadensregulierung besonders von Haftpflichtschäden sehr praktisch war. Dies war die Deutsche Versicherungs-Anstalt ('Herkunft und Entwicklung unklar'), die im Jahre '(?)' in Staatliche Versicherung der DDR umbenannt wurde. Diese Einrichtung mit dem Staat als haftendem Part versicherte zu moderaten Preisen
- Gebäude und Wohnhäuser,
- Kraftfahrzeuge,
- Haftpflichtrisiken;
- Lebensversicherungen (auch als so genannte "Aussteuerversicherung")
- Unfallversicherungen
- Krankenversicherung (nur für Selbständige)
Für die Kranken- und Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten war die Sozialversicherung (SV) ? der Gewerkschaft FDGB zuständig. Der Beitragssatz für Lohn-/Gehaltsempfängers zur Sozialversicherung war 20 % des Bruttoverdienstes, höchstens 120 Mark/Monat. Der Geitrag wurde je zur Hälfte vom Beschäftigten und dem "Arbeitgeber" getragen. Da die daraus berechnete Rentenhöhe maximal 600 Mark/Monat betragen konnte, wurde 1972 die Freiwillige Zusatzrente FZR in zwei Stufen eingeführt: bis 1400 Mark und bis zum gesamten Monatseinkommen versicherbar. Außerdem existierten weitere betriebliche und behördliche Zusatzrentenversicherungen sowie eine Intelligenz-Rente (für Hochschullehrer und Mediziner).
Nach der Wende wurde die Staatliche Versicherung der DDR abgewickelt. Den größten Anteil am früheren Kundenstamm und damit das vorläufige Quasi-Monopol in den neuen Ländern sicherte sich 1990 die Münchner Allianz AG. Der von der Konkurrenz und manchen Allianz-Neukunden misstrauisch betrachtete Deal sollte sich Jahre später teilweise rächen: Denn auf einigen 100 Millionen DM der von der "Oderflut" 1997 verursachten Schäden blieb die Allianz sitzen. Die alten Gebäudeversicherungs-Verträge der DDR-Zeit deckten auch Hochwasserschäden ab, was nach westlichen Gepflogenheiten kaum gängig war. Entsprechend gab es auch keine Rückversicherung, die das Risiko wie sonst üblich übernommen hätte.
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