Volksvertretungen
Nach Art. 5 der Verfassung übten die Bürger der DDR ihre politische Macht durch demokratisch gewählte Volksvertretungen aus. Oberste Volksvertretung war die Volkskammer, danach die 15 Bezirkstage, die Kreistage, Stadtverordnetenversammlung ?en, die Stadtbezirksversammlungen und die Gemeindeverordnetenversammlungen.
Die DDR verstand die repräsentative Demokratie der Parlamente (Volkskammer und andere Volksvertretungen) in dem Sinne, dass die Kandidaten auf einer gemeinsamen "Einheitsliste" der Nationale Front der DDR zusammengefasst und dann auch gewählt wurden. Die Anzahl der jeweiligen in der Nationalen Front vertretenen Parteien und Massenorganisationen entsprach der Mitgliederstärke derselben. Die SED mit ihren mehr als 2 Millionen Mitgliedern hatte immer die führende Rolle. Das wurde verstärkt, da die meisten Kandidaten/Abgeordneten der in den Volksvertretungen agierenden Massenorganisationen außerdem SED-Mitglieder waren.
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