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Zivilverteidigung

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Zivilverteidigung (ZV)

Am 16. September 1970 verabschiedete die Volkskammer das Gesetz über die Zivilverteidigung ?. Damit wurde der schon vorher bestehende Luftschutz ?, Selbstschutz ? sowie Katastrophenschutz ? nach dem Vorbild der UdSSR organisiert.

Mit dem Verteidigungsgesetz ? vom 13. Oktober 1978 wurde die Zivilverteidigung ein "wichtiger Bestandteil in der Landesverteidigung": Die sowjetischen Strukturen waren damit vollständig in der DDR umgesetzt. Die Kräfte der Zivilverteidigung waren den jeweiligen Bürgermeistern unterstellt.

Es wurden Ausbildungslager und -lehrgänge organisiert, die jedoch typischerweise nur von Mädchen und Frauen besucht wurden; für die männliche Jugend gab es hingegen das Wehrlager ? in Klasse 9 und das GST-Lager zu Beginn der Klassenstufe 11.

Gliederung seit 1978:

Zivilverteidigung
Hauptabteilung (HA) Bevölkerungsschutz
(Zivilschutz - Katastrophenschutz)
HA Sicherstellung und
Einsatzverwaltungen
HA Einsatzkräfte der
Zivilverteidigung
HA Ausbildung
und Schulen
Warn- und Informationsdienst ?
Kernstrahlungs- und chemische Kontrolle
Gesundheitsdienst
Selbstschutz
Schutzraumbau
Kulturgutschutz

Es gab kasernierte Einheiten der Zivilverteidigung.
Mitarbeiter der Zivilverteidigung trugen Uniformen der NVA, bei denen die Farbe der Schulterstücke (Waffenfarbe) lila war.

Der 11. Februar ? war seit 1978 der "Tag der Zivilverteidigung".






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