GR-20

Nutzungsrecht für diesen Artikel:
Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung dieses Artikels entsprechend UHG.
Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig,
Ausdrücklich sind auch Übernahmen in andere Enzyklopädien (z.B. Wikipedia) nicht zulässig!

Unterschiede (von früherer Autor Version) (major Änderungen)
Absatz 9Absatz 9

Man hätte also durch die Fenster der Garagen des GR-20/GrzBatl.-3 die sowjetischen Soldaten beobachten können, wären die Fenster nicht verbarrikadiert gewesen. Soetwas gab es wohl nur sehr selten im Militär der [[DDR]].

Man konnte durch die Fenster der Garagen des GR-20/GrzBatl.-3 die sowjetischen Soldaten beobachten , trotz teilweise verbarrikadierter Fenster .Gerade gegenüber des Med.-Punktes des GR.-20 sah man direkt auf das Wohngebäude für Offiziere mit ihren Angehörigen. Soetwas gab es wohl nur sehr selten im Militär der [[DDR]].


Grenzegiment 20 "Martin Schwantes" in Halberstadt (GR-20)

Befand sich vorher in Blankenburg (Harz) und ist dann nach Halberstadt umgezogen.

Es bestand aus drei eigenständigen (?) Grenzbataillonen:

Besonderheiten dieser Kaserne:

Das GR-20 (und GrzBatl. 3) befinden sich direkt neben einem Panzerregiment der GSSD/WGT. Man konnte durch die Fenster der Garagen des GR-20/GrzBatl.-3 die sowjetischen Soldaten beobachten , trotz teilweise verbarrikadierter Fenster .Gerade gegenüber des Med.-Punktes des GR.-20 sah man direkt auf das Wohngebäude für Offiziere mit ihren Angehörigen. Soetwas gab es wohl nur sehr selten im Militär der DDR.

(Die rote Trennungslinie zeigt die Grenze zwischen Grenztruppen- und GSSD-Kaserne)

(Externes Bild: http://www.bunkernetzwerk.de/invboard/uploads/post-28-1066133595.jpg)






Konzeptionsgemäß (Das Wiki-Prinzip) arbeiten viele Autoren gemeinsam am DDR-Lexikon. Artikel könnten Fehler enthalten oder Rechte Dritter verletzen. Sämtliche Verletzungen der Rechte Dritter gehen zu Lasten des jeweiligen Autoren. Der Betreiber sichert zu, dass er Artikel, die Rechte Dritter verletzen, nach Aufforderung löscht.
Nutzungsrecht: Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung entsprechend UHG. Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig.