Im Befehl 11 aus 1989 vom 3.11.1989 des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR, Egon Krenz über „ Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Bezirken der Deutschen Demokratischen Republik“ ist unter Punkt 9 zu lesen:
"Kurzgefasste Lageinformationen sind durch den
- Vorsitzenden des Ministerrates
- Minister für Nationale Verteidigung
- Minister für Staatssicherheit
- Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei sowie durch das
- Mitglied des Politbüros und Sekretär des Zentralkomitees der SED,Genossen :Horst Dohlus,
an den Generalsekretär des Zentralkomitees der SED und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates täglich bis 08.00 Uhr mit Stand 02.00 Uhr vorzulegen“.
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