Eingabengesetz

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Version 1
Eingabengesetz Das Gesetz über die Bearbeitung der Eingaben der Bürger – kurz Eingabengesetz genannt – wurde durch Erlass des Staatsrates vom 27. Februar 1961 beschlossen. Die Eingaben konnten Vorschläge, Hinweise, Anliegen und Beschwerden der Bürger und der gesellschaftlichen Organisationen an Staatsorgane, Betriebe, Abgeordnete usw. enthalten. Jedem Bürger stand es frei, sich an die Institution mit seiner Eingabe zu wenden, die sich für ihn am besten anbot. Bei einer Fehlleitung an ein Organ, was nicht für die Bearbeitung des in der Eingabe enthaltenen Sachverhaltes zuständig war,musste der angeschriebene Vertreter des staatlichen Organs die Eingabe an die zuständige Bearbeitungsstelle weiterleiten. Binnen drei Wochen sollte im Regelfall eine Eingabe bearbeitet, bzw. eine Zwischenstandsmeldung an den Absender der Eingabe erfolgt sein.





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