Fahrerlaubnis
hieß auch in der DDR die amtliche Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeuges. Auch die ältere Bezeichnung "Führerschein" war noch üblich, wurde aber wegen der möglichen Assoziation zum "Führer" vermieden. Es galten alle jemals erworbenen Berechtigungen, es fanden nur Anpassungen an die Fahrzeugentwicklungen statt. Wie heute allgemein üblich, brauchte jeder nur einmal im Leben eine (fahrzeugspezifische) Fahrberechtigung erwerben, die dann ein Leben lang gilt. Alle Arten amtlich bestätigter Prüfungen wurden anerkannt.
Bis 1957 gab es vier Führerschein-Klassen:
- Motorrad und PKW
- Motorrad, PKW, LKW und Traktoren
- Motorrad, PKW und LKW
- Motorrad und PKW
Bis 1982 gab es dann fünf Fahrerlaubnis-Klassen:
- Motorräder
- Versehrtenfahrzeuge
- Traktoren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- PKW
- LKW
Im jahre 1982 wurden dann die Fahrerlaubnisklassen mir Buchstaben bezeichnet.
A Motorräder
B PKW
C LKW
D Autobusse
M Leichtkrafträder
T Traktoren, Arbeitsmaschinen
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