STATUT der Einsatzleitungen

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Version 4
Deutsche Demokratische Republik, Nationaler Verteidigungsrat

STATUT der Einsatzleitungen der Deutschen Demokratischen Republik

Berlin 1981

I. Stellung, Zusammensetzung und Hauptaufgaben der Einsatzleitungen

1.In den Bezirken und Kreisen der Deutschen Demokratischen Republik, einschließlich der Hauptstadt der DDR, BERLIN{1}, ist die Planung, Realisierung und Kontrolle der Maßnahmen der Landesverteidigung durch Einsatzleitungen zu koordinieren und einheitlich durchzusetzen. Zuständigkeit der Einsatzleitungen - Anhang 1.

2. (1) Einsatzleitungen sind zu bilden:

a) in jedem Bezirk und in der Hauptstadt der DDR, BERLIN,
- eine Bezirkseinsatzleitung
b) in der Regel in jedem Kreis bzw. Stadtbezirk der Hauptstadt der DDR, BERLIN,
- eine Kreiseinsatzleitung.

(2) In Stammbetrieben von Kombinaten mit Industriekreisleitungen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands sowie in Stadtbezirken von Großstädten mit Stadtbezirksleitungen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands können bei Notwendigkeit für die einheitliche Durchsetzung von Aufgaben der Landesverteidigung Koordinierungsgruppen (Kombinats- bzw. Stadtbezirkskoordinierungsgruppen) gebildet werden. Stellung, Zusammensetzung und Aufgaben der Koordinierungsgruppen - Anhang 2.

(3) Kreiseinsatzleitungen können auf Antrag der 1. Sekretäre der Bezirksleitungen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen{2} an den Nationalen Verteidigungsrat der Deutschen Demokratischen Republik über den Sekretär des Nationalen Verteidigungsrates gebildet werden.

Die Bildung bedarf nach Abstimmung mit den zuständigen zentralen Organen der Bestätigung durch den Generalsekretär des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik.{3}

Vorschläge zur Neubildung von Kreiseinsatzleitungen können erstmalig bis 15.01.1983 und im weiteren jährlich bis 15.01. eingereicht werden.

3.(1) Die Einsatzleitungen arbeiten auf der Grundlage:

a) der Beschlüsse der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands
b) der Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik
c) der Anordnungen und Beschlüsse des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik sowie der Befehle und Direktive seines Vorsitzenden
d) der im Auftrage des Nationalen Verteidigungsrates durch den Minister für Nationale Verteidigung für sie erlassenen Weisungen
e) der Beschlüsse der Bezirkseinsatzleitungen sowie der Befehle und Anordnungen ihrer Vorsitzenden.

(2) Die Einsatzleitungen sind verpflichtet. die durch den Vorsitzenden des Ministerrates, den Minister für Nationale Verteidigung, den Minister für Staatssicherheit und den Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei ihren Nachgeordneten in den Bezirken direkt oder über Beauftragte gestellten Aufgaben. die einer Koordinierung bedürfen, durchzusetzen.

4. (1) Die Bezirkseinsatzleitungen setzen sich zusammen aus:

a) dem 1. Sekretär der Bezirksleitung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands als Vorsitzenden
b) dem 2. Sekretär der Bezirksleitung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands als Mitglied, zugleich Vertreter des Vorsitzenden im Amt
c) dem Chef des Wehrbezirkskommandos der Nationalen Volksarmee als Mitglied, zugleich Stellvertreter des Vorsitzenden
d) dem Leiter der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit als Mitglied
e) dem Chef der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei{4} als Mitglied
f) dem Vorsitzenden des Rates des Bezirkes und Leiter der Zivilverteidigung{4} als Mitglied
g) dem Leiter der Abteilung für Sicherheitsfragen der Bezirksleitung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands als Mitglied, zugleich Sekretär.

(2) Die Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen unterstehen unmittelbar dem Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik.

5. (1) Die Kreiseinsatzleitungen setzen sich zusammen aus.

a) dem 1. Sekretär der Kreisleitung/Stadtleitung{5} der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands als Vorsitzenden{6}
b) dem 2. Sekretär der Kreisleitung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands als Mitglied, zugleich Vertreter des Vorsitzenden im Amt
c) dem Leiter des Wehrkreiskommandos der Nationalen Volksarmee als Mitglied, zugleich Stellvertreter des Vorsitzenden
d) dem Leiter der Kreisdienststelle für Staatssicherheit als Mitglied
e) dem Leiter des Volkspolizei-Kreisamtes/der Volkspolizei-Inspektion/des Volkspolizei-Amtes{7} als Mitglied
f) dem Vorsitzenden des Rates des Kreises/dem Stadtbezirksbürgermeister des Stadtbezirkes der Hauptstadt der DDR, BERLIN/dem Oberbürgermeister der Bezirks- bzw. Großstadt und Leiter der Zivilverteidigung{8} als Mitglied
g) dem Mitarbeiter für Sicherheitsfragen des 1. Sekretärs der Kreisleitung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands als Mitglied, zugleich Sekretär.

(2) Wenn für einen Stadt- und Landkreis zusammen nur eine Kreiseinsatzleitung festgelegt wird, so sind die nicht als Vorsitzende bestimmten 1. Sekretäre von Kreisleitungen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und die Leiter der entsprechenden Führungsorgane des betreftenden Kreises als gleichberechtigte Mitglieder einzubeziehen.

(3) Die 1. und 2. Sekretäre von Stadtbezirksleitungen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, die den Status eines 1. und 2. Sekretärs einer Kreisleitung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands einnehmen, können zur Erfüllung bestimmter Aufgaben zur Vorbereitung auf den Verteidigungszustandund im Verteidigungszustand in die Arbeit der Kreiseinsatzleitungen einbezogen werden.

(4) Die Vorsitzenden der Kreiseinsatzleitungen unterstehen unmittelbar den Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen.

6. Für die 2. Sekretäre als Mitglieder der Einsatzleitungen und Vertreter der Vorsitzenden im Amt werden die Aufgaben für die Partei- und massenpolitische Arbeit und die sich aus ihrer Tätigkeit als Mitglieder der Einsatzleitungen ergebenden Pflichten von den Vorsitzenden der Einsatzleitungen bestimmt.

7. Für den Fall der Abwesenheit von Mitgliedern der Einsatzleitungen sind ihre Vertreter im Amt durch die Vorsitzenden als Vertreter zu bestätigen.

8. Den Einsatzleitungen obliegen in Vorbereitung auf den Verteidigungszustand bzw. im Verteidigungszustand folgende Hauptaufgaben:

a) Planung, Koordinierung und Durchsetzung von Maßnahmen zur
- Verteidigung des zum Verantwortungsbereich gehörenden Territoriums
- Gewährleistung der militärischen Mobilmachung sowie der personellen Auffüllung
- Unterstützung der Handlungen der Vereinten Streitkräfte
- Unterstützung der im Verteidigungszustand auf dem Territorium der Deutschen Demokratischen Republik verbleibenden Kräfte der Nationalen Volksarmee und der Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik bei der Erfüllung der ihnen gestellten Aufgaben
b) Planung und Koordinierung sowie Unterstützung von Maßnahmen zur Gewährleistung der allseitigen staatlichen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung und Sicherheit auf ihrem Territorium
c) Koordinierung und Kontrolle von Maßnahmen zur Umstellung bzw. Überführung aller Bereiche auf den Verteidigungszustand, insbesondere zur
- Sicherstellung des Nachrichtensystems
- Durchführung der wirtschaftlichen Mobilmachung
- ständigen Sicherung der Produktions- und Leistungsaufgaben
- Realisierung der Aufgaben der Zivilverteidigung
- Aufrechterhaltung des gesellschaftlichen Lebens
d) Koordinierung und Kontrolle der Vorbereitung und Realisierung von Maßnahmen zur operativen Vorbereitung des Territoriums
e) Koordinierung staatlicher und gesellschaftlicher Aufgaben zur personellen Auffüllung der Führungsorgane und Truppen der Nationalen Volksarmee und der anderen bewaffneten Kräfte, hauptsächlich zur langfristigen Bereitstellung des militärischen Berufsnachwuchses und der Auffüllung der Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik.

9. Zur Erfüllung der den Einsatzleitungen obliegenden Hauptaufgaben ist durch die Vorsitzenden und die Mitglieder der Bezirkseinsatzleitungen ein enges Zusammenwirken mit den Generaldirektoren, Direktoren oder Leitern von zentralgeleiteten Kombinaten, wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Einrichtungen{9} zu organisieren.

10.(1) Die Einsatzleitungen organisieren das Zusammenwirken mit den Nachbarbezirken/-kreisen von Nord nach Süd und von Ost nach West hinsichtlich

- einer ständigen gegenseitigen Information über die Lage
- der Koordinierung des Einsatzes der Kampfkräfte zur Vernichtung von subversiven Kräften
- der Aufklärung gegnerischer Vernichtungsmittel und der rechtzeitigen gegenseitigen Warnung vor diesen und deren Auswirkungen
- des gemeinsamen Handelns bei der Unterstützung der Vereinten Streitkrätte
- der Planung, Organisation und Sicherstellung der Nachrichtenverbindungen
- der Hilfe bei der Beseitigung der Folgen des Einsatzes von Vernichtungsmitteln
- der Durchführung von Evakuierungs- und Dezentralisierungsmaßnahmen sowie der Aufnahme Obdachloser.

(2) Die Einsatzleitungen in den Bezirken KARL-MARX-STADT, GERA, DRESDEN und LEIPZIG haben zusätzlich mit den Koordinierungsgruppen der WISMUT zusammenzuwirken.

II. Arbeitsweise der Einsatzleitungen in Vorbereitung auf den Verteidigungszustand

11. Die Einsatzleitungen der Deutschen Demokratischen Republik gewährleisten in Vorbereitung auf den Verteidigungszustand eine ständige Führungsbereitschaft. Kriterien der ständigen Führungsbereitschaft der Einsatzleitungen - Anhang 3.

12. (1) Die Einsatzleitungen arbeiten nach Arbeitsplänen. Diese sind jeweils:

- durch die Bezirkseinsatzleitungen für ein Kalenderjahr
- durch die Kreiseinsatzleitungen für ein Kalenderhalbjahr zu beschließen. .

(2) die Arbeitspläne sind in Verantwortlichkeit der Sekretäre in Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern der Einsatzleitungen zu erarbeiten, von den Vorsitzenden zu bestätigen und in den Bezirkseinsatzleitungen 5 Jahre, in den Kreiseinsatzleitungen 3 Jahre aufzubewahren.

13. (1) Zur Beratung und Beschlußfassung treten

- die Bezirkseinsatzleitungen mindestens einmal im Quartal
- die Kreiseinsatzleitungen mindestens einmal in 2 Monaten zusammen.

(2) Die Einberufung der Sitzungen und die Bestätigung der Tagesordnung erfolgt durch die Vorsitzenden der Einsatzleitungen.

(3) Die Mitglieder haben das Recht, bei gegebener Veranlassung die Einberufung einer außerordentlichen Sitzung bei den Vorsitzenden der Einsatzleitungen zu beantragen.

(4) Für die Vorbereitung und Sicherstellung der Sitzungen der Einsatzleitungen sind die Sekretäre verantwortlich.

(5) Auf Entscheidung der Vorsitzenden der Einsatzleitungen können zu den Sitzungen Leiter von Staats- und Wirtschaftsorganen sowie leitende Funktionäre gesellschaftlicher Organisationen{10} der betreffenden Bezirke/Kreise hinzugezogen werden.

(6) An den Sitzungen der Einsatzleitungen können Beauftragte des Sekretärs des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik und des Leiters der Abteilung für Sicherheitsfragen des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und an den Beratungen der Kreiseinsatzleitungen außerdem Beauftragte der Stellvertreter der Vorsitzenden und der Sekretäre der Bezirkseinsatzleitungen teilnehmen.

14. (1) Die Einsatzleitungen fassen zu den eingereichten Vorlagen bzw. mündlichen oder schriftlichen Berichten Beschlüsse.

(2) Die Beschlüsse und Vorlagen/Berichte sind den Sitzungsprotokollen der Einsatzleitungen als Anhang beizufügen. Die Protokolle werden durch die Sekretäre der Einsatzleitungen unterzeichnet und von den Vorsitzenden bestätigt. Sie sind durch die Sekretäre aufzubewahren.

(3) Die Sekretäre der Einsatzleitungen fertigen die erforderlichen Beschlußauszüge an und stellen sie, einschließlich der sich aus den Vorlagen ergebenden Aufgaben, dem im Protokoll festgelegten Personenkreis zu. Diese Beschlußauszüge sind nach Erfüllung an die Sekretäre zurückzugeben. Eine Vernichtung der Beschlußauszüge ist nur den Sekretären der Einsatzleitungen gestattet.

(4) Die Beschlüsse sind durch die Mitglieder der Einsatzleitungen bzw. die verantwortlichen Leiter innerhalb ihrer Verantwortungsbereiche zu verwirklichen.

(5) Die Sekretäre organisieren im Auftrage der Vorsitzenden die Kontrolle der Verwirklichung der Beschlüsse.

15.(1) Die Mitglieder der Einsatzleitungen sind zur Einreichung von Beschlußvorlagen berechtigt. Die Leiter der auf dem Territorium dislozierten zentralgeleiteten Wirtschaftsorgane können Beschlußvorlagen über die Vorsitzenden der Räte der Bezirke und Kreise einreichen.

(2) Die Beschlußvorlagen sind den Sekretären in der Regel bis spätestens 12 Tage vor dem Termin der Sitzung in der erforderlichen Anzahl zu übergeben. Die Beschlußvorlagen sind als >>Vertrauliche Verschlußsache<<, >>Geheime Verschlußsache<<, >>Geheime Verschlußsache - B - persönlich<< oder >>Geheime Kommandosache<< einzustufen. Der entsprechende Geheimhaltungsgrad ist durch die Mitglieder der Einsatzleitungen festzulegen, die die Beschlußvorlage einreichen.

(3) Durch die Sekretäre sind bis spätestens 8 Tage vor dem Termin der Sitzung den Vorsitzenden und den Mitgliedern je ein Exemplar der Beschlußvorlagen zuzustellen.

(4) Nach Beendigung der Sitzungen sind die Vorlagen durch die Sekretäre einzuziehen und nach festgestellter Vollzähligkeit zu vernichten. Eine Ausfertigung jeder Beschlußvorlage ist als Nachweisdokument durch die Sekretäre aufzubewahren. Eine weitere Ausführung der Beschlußvorlage verbleibt bei den Einreichenden als Grundlage für die Realisierung des dazu von der Einsatzleitung gefaßten Beschlusses.

16.(1) Die Vorsitzenden der Einsatzleitungen handeln in Durchsetzung der Anordnungen und Beschlüsse des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik sowie der Befehle und Direktiven seines Vorsitzenden nach dem Prinzip der Einzelleitung.

(2) Die Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen verwirklichen die Führung über die Mitglieder der Bezirkseinsatzleitungen und die Vorsitzenden der Kreisensatzleitungen.

(3) Die Vorsitzenden der Kreiseinsatzleitungen verwirklichen die Führung über die Mitglieder der Kreiseinsatzleitungen.

17. (1) Die Vorsitzenden der Einsatzleitungen und ihre Vertreter im Amt sind gegenüber den Mitgliedern hinsichtlich der Erfüllung der durch den Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik gestellten Aufgaben sowie der Durchsetzung der durch die Einsatzleitungen gefaßten Beschlüsse weisungsberechtigt.

(2) Die Beschlüsse der Einsatzleitungen sowie die Befehle und Anordnungen ihrer Vorsitzenden sind für die Leiter der in den Territorien dislozierten zentralgeleiteten Wirlschaftsorgane verbindlich.

(3) Das Unterstellungsverhältnis der Mitglieder der Einsatzleilungen und der Leiter der in den Territorien dislozierten zentralgeleiteten Wirtschaftsorgane gegenüber ihren unmittelbaren Vorgesetzten wird durch die Festlegung der Absätze 1 und 2 nicht berührt.

18. (1) Die Vorsitzenden der Einsatzleitungen erlassen zur Koordinierung und einheitlichen Durchsetzung der Maßnahmen der Landesverteidigung Befehle und Anordnungen.

(2) Die Stellvertreter organisieren im Auftrage der Vorsitzenden in Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern der Einsatzleitungen Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle zur Verwirklichung der gestellten Aufgaben.

19. (1) Die Stabschefs der Wehrkommandos haben in Friedenszeiten periodisch bzw. zu bestimmten Schwerpunkten der Vorbereitung auf den Verteidigungszustand Koordinierungsbesprechungen durchzuführen.

(2) Teilnehmer an den Koordinierungsbesprechungen.

a) in den Bezirken
- ein festgelegter Vertreter der Bezirksleitung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands
- der Leiter der Arbeitsgruppe des Leiters der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit
- der Stabschef der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei
- der Leiter der Abteilung I beim Vorsitzenden des Rates des Bezirkes
- der Stellvertreter des Vorsitzenden der Bezirksplankommission und Leiter der Abteilung I
- der Stellvertreter des Leiters der Zivilverteidigung und Stabschef der Zivilverteidigung des Bezirkes
b) in den Kreisen
- ein festgelegter Vertreter der Kreisleitung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands
- der Beauftragte des Leiters der Kreisdienststelle tür Staatssicherheit
- der Stabschef des Volkspolizei-Kreisamtes
- der Mitarbeiter I beim Vorsitzenden des Rates des Kreises
- der Mitarbeiter I beim Vorsitzenden der Kreisplankommission
- der Stellvertreter des Leiters der Zivilverteidigung und Stabschef der Zivilverteidigung des Kreises.

20. (1) Zur Verwirklichung der Forderungen der Direktiven des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Aufgaben der Einsatzleitungen zur Vorbereitung aut den Verteidigungszustand und anderer Grundsatzdokumente sowie der Beschlüsse der Bezirkseinsatzleitungen erarbeiten:

a) die Stellvertreter der Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen in Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern für jeweils ein Kalenderjahr
- einen Befehl des Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitung über die Aufgaben der Bezirkseinsatzleitung und der Kreiseinsatzleitungen zur Vorbereitung auf den Verteidigungszustand mit
- einem Kalenderplan der wichtigsten Maßnahmen
b) die Stellvertreter der Vorsitzenden der Kreiseinsatzleitungen in Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern jeweils für ein Kalenderhalbjahr
- einen Kalenderplan der wichtigsten Maßnahmen.

(2) Die Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen haben jährlich die Ergebnisse der Arbeit im Kalenderjahr mit den Kreiseinsatzleitungen auszuwerten und die Aufgaben für das folgende Jahr zu erläutern.

21.(1) Die Einsatzleitungen planen und koordinieren in Vorbereitung auf den Verteidigungszustand den möglichen Einsatz der territorialen Kräfte zur Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben.

(2) Dazu sind folgende Einsatzdokumente der Einsatzleitungen zu erarbeiten:

a) Entschlüsse der Vorsitzenden der Einsatzleitungen für die Verteidigung der Bezirke/Kreise und die Unterstützung der Handlungen der Vereinten Streitkräfte
b) Pläne der Verteidigung der Bezirke/Kreise und der Unterstützung der Handlungen der Vereinten Streitkräfte
c) Pläne der Überführung der Bezirke/Kreise vom Frieden in den Verteidigungszustand
d) Pläne der Führung und Nachrichtenverbindungen der Bezirke/Kreise.

(3) Die in Absatz 2 genannten Dokumente sind auf der Grundlage der dafür vom Minister für Nationale Verteidigung erlassenen Bestimmungen zu erarbeiten.

(4) Für die Erarbeitung der Einsatzdokumente der Einsatzleitungen sind die Stellvertreter der Vorsitzenden in Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern der Einsatzleitungen verantwortlich. Die Stellvertreter der Vorsitzenden der Einsatzleitungen haben außerdem die ständige Übereinstimmung der Einsatzdokumente mit den realen Bedingungen zu gewährleisten.

22.(1) Die Entschlüsse der Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen für die Verteidigung der Bezirke und die Unterstützung der Handlungen der Vereinten Streitkrätte sind dem Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik über den Sekretär des Nationalen Verteidigungsrates in zweifacher Ausfertigung zur Bestätigung einzureichen.

(2) Die Entschlüsse der Vorsitzenden der Kreiseinsatzleitungen für die Verteidigung der Kreise und die Unterstützung der Handlungen der Vereinten Streitkrätte sind in zweifacher Ausfertigung zu erarbeiten und durch die jeweiligen Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen zu bestätigen.

(3) Veränderungen der Entschlüsse unterliegen der gleichen Ordnung.

23. (1) Die Pläne der Verteidigung der Bezirke/Kreise und der Unterstützung der Handlungen der Vereinten Streitkräfte sind durch die jeweiligen Vorsitzenden der Einsatzleitungen zu bestätigen und von deren Stellvertretern zu unterzeichnen.

(2) Die Pläne der Überführung der Bezirke/Kreise vom Frieden in den Verteidigungszustand sind durch die jeweiligen Vorsitzenden der Einsatzleitungen und von deren Stellvertretern zu unterzeichnen.

24. Mit dem Hauptstab der Nationalen Volksarmee sind abzustimmen.

a) Standorte der Ausweichobjekte für die Führungsstellen der Vorsitzenden und der Mitglieder der Einsatzleitungen sowie der leitenden Parteiorgane und der leitenden Organe der gesellschaftlichen Organisationen
b) Konzentrierungs-, Ausweichunterbringungs-, Unterbringungs-, Evakuierungs- und Dezentralisierungsräume, Aufnahme- sowie Unterbringungsorte bzw. -objekte
c) Sammelräume für Kraftfahrzeuge und Schiffe der NATO-Staaten und aus BERLIN (WEST).

25. (1) Die Forderungen zur Inanspruchnahme des Post- und Fernmeldewesens bei der Nachrichtensicherstellung der Einsatzleitungen sind in den Bezirken zu erfassen, zu koordinieren und den Leitern der Bezirksdirektionen der Deutschen Post zu übergeben.

(2) Zur Realisierung der Forderungen erarbeiten die Leiter der Bezirksdirektionen der Deutschen Post Pläne für die Nachrichtenversorgung im Verteidigungszustand und legen diese, nach Abstimmung mit den Stellvertretern der Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen, den Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen zur Bestätigung vor.

26. (1) Für die Vorsitzenden der Einsatzleitungen sind Führungsstellen vorzubereiten. Objekte dieser Führungsstellen sind die Wehrkommandos der Nationalen Volksarmee.

(2) Für die Führungsstellen der Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen sowie von ihnen festzulegende Vorsitzende von Kreiseinsatzleitungen können - nach gründlicher Beurteilung der im Verteidigungszustand zu erwartenden Lagebedingungen und realen Möglichkeiten der Nachrichtensicherstellung - an geeigneten Orten Ausweichobjekte vorgesehen werden.






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