Verfassung/Diskussion

Version 4
<font color="blue">Was Du nicht willst, dass man Dir tu,
das füg' auch keinem And'ren zu!"</font> ;-)

Ich hab' die Löschung (Verschiebung) ohne vorangehende Diskussion mal rückgängig gemacht. - Ich will auch gern erläutern, warum ich den Seitenaufbau für richtig halte.

Ich sehe bereits jetzt mehrere Links auf eine (vor zwei Tagen noch leere) [Verfassung]. Dabei meinen die Artikel durchaus unterschiedliche Verfassungen aus unterschiedlichen Zeiten. (In dafd würde man wohl "Zeitschiene beachten" rufen.) Daher denke ich, dass es gut ist, dem geneigten Leser als erstes zu erklären, dass es verschiedene Verfassungen mit durchaus unterschiedlichen Zielen (Wiedervereinigung, Aufbau Sozismus etc) gab.

Zugegeben: Dieser noch kleine Textteil läßt die folgenden Links derzeit "zu wuchtig" erscheinen. Allerdings halte ich diese Links <u>im Grundsatz</u> für den richtigen Weg:

  1. Am Ende der Seite geht es zu den Verfassungstexten
  2. Ich habe Links auf dokumentarchiv gewählt, weil sonst früher oder später da jemand den Text klaut und hier einbaut.
  • [Kleiner Einschub von GE .: dokumentarchiv hat keinerlei Rechte auf den Text der DDR-Verfassung, allenfalls auf die digitale Erfassung, und die ist IMO im Zeitalter der OCR-Software nicht von so einer gestalterischen Bedeutung, dass sich daraus Rechte ableiten ließen)
  1. Die Art der Links ist recht wuchtig, sehe ich auch. - Problem: Ich will, dass dem Leser klar ist, dass das ein Link nach ausserhalb ist.

BTW hatte ich mir das so vorgestellt, dass in "weiteren Text einfügen" einige (wenige) weitere Absätze zur Bedeutung der Verfassung(en) kommen. Und da aber im Wesentlichen auf weiter erläuternde Seiten verlinkt wird. So ala "[Verfassungsziel Wiedervereinigung.]. --[MartinEbert]


Wenn nur allgemein von "Verfassung der DDR" gesprochen wird, wird damit unkritisch unterstellt, dass es nur eine Verfassung der DDR gegeben habe. Natürlich wurde auch die Verfassung der DDR im Laufe der Zeit mehrfach geändert. Insoweit ist es wichtig, genau zu prüfen, welcher Verfassungswortlaut in der betrachteten Zeit gegolten hat.
Artikel sollen (müssen) mit einer griffigen Definition starten. Dann weiß der Leser, worum es geht. Das hier ist alles andere, nur kein Start. (auch das war ein Grund, warum ich verschob, nicht löschte, issdochwahr) Also bitte! -- Wst





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