CoCom-Liste

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Die mit den USA verbündeten Staaten gründeten 1949/50 das Coordinating Commitee for East West Trade Policy (abgekürzt CoCom). Das CoCom hatte die Aufgabe, Lieferungen von Kriegsmaterial und "dual-use-Gütern", also Waren, die (auch) militärischen Zwecken dienen konnten, in die Länder des Ostblocks zu verhindern.

Mitglieder des CoCom waren außer Island alle NATO-Staaten sowie Japan und Australien. Die Mitgliedsstaaten übernahmen Ausfuhrbeschränkungen und -kontrollen für bestimmte Waren in ihre nationalen Rechtsordnungen.

Hierzu wurde eine ständig aktualisierte Liste von Gütern zusammengestellt, die einem Embargo ? unterlagen. Dies war die so genannte CoCom-Liste. In der Liste waren aufgeführt:

  • Kriegsmaterialien
  • Materialien aus dem Kernenergiebereich
  • Waren mit militärischer und/oder ziviler Nutzbarkeit.

Ein für die DDR entscheidender Fakt war, dass unter den letztgenannten Punkt praktisch alle Erzeugnisse der Hochtechnologie fielen, also etwa leistungsstarke Computer oder Produktionsanlagen für die Mikroelektronik-Industrie (da damit wiederum solche Komponenten hergestellt werden konnten). In der Konsequenz diente das CoCom-Embargo also auch dazu, die Entwicklung einer leistungsfähigen Rechentechnik seitens des RGW zu unterbinden - zumindest was den Beitrag westlichen Know-hows betraf.

Die Kontrolle regelten die Teilnehmerstaaten über die jeweiligen Außenwirtschaftsgesetze. In der BRD waren Zuwiderhandlungen gegen außenwirtschaftsrechtliche Vorschriften in der Regel Ordnungswidrigkeiten, in besonders schweren Fällen Straftaten.


Da es im innerdeutschen Handel auf Westseite potente Anbieter und auf Ostseite massiven Bedarf an CoCom-behinderten Waren gab, war es nur eine Frage des Preises und der geheimdienstlichen Abdeckung, dass CoCom-widrige Embargogeschäfte zustande kamen. Die Aufdeckung der "Beschaffungslinien" suchte das MfS mit aller Macht zu verhindern. Auch auf der Westseite gab es - in Einzelfällen nachgewiesene - Bestrebungen der Nachrichtendienste, durch Beteiligung an den Rechtsbrüchen einerseits die Beschaffung zu kontrollieren, andererseits am Profit teilzuhaben.

Bekannte Beispiele für Embargoverstöße durch BRD-Firmen lieferten etwa

  • Siemens
  • Hoesch
  • Horn & Görwitz
  • Diebold Deutschland
  • Leybold-Heräus
  • Mannesmann
  • Rohde & Schwarz.

Die Methoden zur Umgehung der Ausfuhrbeschränkungen, also zum verbotenen Export der Waren auf der CoCom-Liste, waren höchst unterschiedlich. Während der Anlagenbauer Leybold-Heräus die Produktionsanlagen zur Chipherstellung fälschlich als minderwertig deklarierte, erwirkte z.B. Siemens auf nie geklärte Weise regierungsoffizielle Ausfuhrgenehmigungen für Rechner, Bauelemente, Nachrichtentechnik etc. (es gab später Hinweise darauf, dass es sich hierbei um den Grund für die illegalen Millionenspenden von Siemens an die CDU der BRD handelte). Die Fa. Rohde & Schwarz war auch damals schon Ausrüster für diverse "spezifische Zwecke" (u.a. Nachrichtenelektronik, Verschlüsselung, Funktechnik).







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