Mit dem 3. Oktober 1990 trat die Deutsche Demokratische Republik dem Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (Artikel 23) bei. Dieser staatsrechtliche Vorgang wird als Wiedervereinigung Deutschlands bezeichnet.
- Verträge über die Wiedervereinigung Deutschlands:
- Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik, Bonn, den 18. Mai 1990
- Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republiküber die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertrag, Bonn, den 6. September 1990
- Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland, Bonn, den 14. September 1990 (Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik, Frankreich, Großbritannien, UdSSR und USA
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