Wiedervereinigung

Nutzungsrecht für diesen Artikel:
Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung dieses Artikels entsprechend UHG.
Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig,
Ausdrücklich sind auch Übernahmen in andere Enzyklopädien (z.B. Wikipedia) nicht zulässig!

Mit dem 3. Oktober 1990 trat die Deutsche Demokratische Republik dem Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (Artikel 23) bei. Dieser staatsrechtliche Vorgang wird als Wiedervereinigung Deutschlands bezeichnet.

  • Verträge über die Wiedervereinigung Deutschlands:
    • Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik, Bonn, den 18. Mai 1990

    • Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republiküber die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertrag, Bonn, den 6. September 1990

    • Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland, Bonn, den 14. September 1990 (Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik, Frankreich, Großbritannien, UdSSR und USA






Konzeptionsgemäß (Das Wiki-Prinzip) arbeiten viele Autoren gemeinsam am DDR-Lexikon. Artikel könnten Fehler enthalten oder Rechte Dritter verletzen. Sämtliche Verletzungen der Rechte Dritter gehen zu Lasten des jeweiligen Autoren. Der Betreiber sichert zu, dass er Artikel, die Rechte Dritter verletzen, nach Aufforderung löscht.
Nutzungsrecht: Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung entsprechend UHG. Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig.