Erweiterte Oberschule

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Version 1
Die Erweiterte Oberschule (EOS) war in der Volksbildung der DDR die Bildungseinrichtung, wo typischerweise die Hochschulreife (Abitur) erworben wurde. Daneben gab es weitere Möglichkeiten, etwa die Berufsausbildung mit Abitur oder in der Frühphase die Arbeiter-und-Bauern-Fakultät.

Die EOS schloss sich an die zehnklassige allgemeinbildende POS an und führte in zwei Jahren zum Abitur (Klassen 11 und 12). Lehrpläne, Stundenzahlen und die Prüfungsaufgaben waren einheitlich und ebenso zentral festgelegt wie an der POS.

Es gab einen konstanten Mangel an EOS-Plätzen, der in subtiler Weise zur Disziplinierung der Schüler bzw. zur Selektion der staatstreuen künftigen Abiturienten genutzt wurde. Aus jeder 10. Klasse der POS konnten im Schnitt nur 2 bis 3 Schüler nahtlos auf die EOS wechseln. Das waren einerseits die Schüler mit den besten Leistungen, andererseits aber auch solche mit besonderem Engagement in der FDJ oder mit einflussreichen Eltern. Weitere Möglichkeiten, die Chance auf einen EOS-Platz zu erhöhen, waren:

  • Verpflichtung zu einer Laufbahn als Berufsoffizier der NVA
  • Verpflichtung als Soldat auf Zeit (3 Jahre) bei der NVA
  • Verpflichtung/Absichtserklärung für ein Pädagogik-Studium

Wenn sich in einer 10. Klasse mehrere Bewerber zur künftigen Lehrer- oder Offizierslaufbahn bekannten, konnte es im Extremfall für die Leistungsbesten schwer werden, überhaupt einen Abitur-/EOS-Platz zu ergattern. Allerdings war eine angestrebte Offizierskarriere nicht automatisch mit einem garantierten EOS-Platz gleichbedeutend, bei zu schlechtem Notendurchschnitt konnten die Bewerber trotzdem abgelehnt werden. Die Auswahl erfolgte übrigens nicht nach dem Abschluss der 10. Klasse der POS (Prüfung zur Mittleren Reife), sondern oft schon mit dem Halbjahreszeugnis der 9. Klasse.

Zu einem solchen Zeitpunkt - mit 15 oder 16 Jahren - abgegebene Verpflichtungserklärungen für die erwünschten Studienfächer bzw. für die NVA-Laufbahn waren natürlich nicht rechtsverbindlich. Trotzdem gab es nur relativ wenige Bewerber, die erst absichtlich erklärten, Offizier oder Lehrer werden zu wollen, um dann nach erfolgter Auswahl zu widerrufen. In schweren Fällen, wo sich der künftige Abiturient als "unwürdig" erwiesen hatte, konnte umgekehrt auch die Delegierung zur EOS widerrufen werden, ggf. sogar noch während der Klassen 11 und 12.

Es gab als Ausnahme vom oben erwähnten Verhältnis POS-Abgänger : EOS-Plätze noch die Schule mit erweitertem Russischunterricht, von der aus man mit höherer Wahrscheinlichkeit auf die EOS und damit zum Abitur kam. Die Quote lag hier zwischen 5 und 8 EOS-Plätzen je Abschlussklasse.






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