Republikflucht. 1957 verlassen knapp 262.000 Menschen die DDR in Richtung Westen. Am 11. Dezember 1957 wird von der Volkskammer das Paßgesetz geändert. Künftig kann mit Gefängnis bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden, "wer ohne erforderliche Genehmigung das Gebiet des DDR verläßt ... oder durch falsche Angaben eine Genehmigung zum Verlassen der DDR erschleicht".
Die Justizministerin Hilde Benjamin vor der Volkskammer: "Warnung und Schutz unserer Bürger vor der Gefahr, von den Rattenfängern der NATO eingefangen zu werden".
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