Fahrerlaubnis

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Fahrerlaubnis

hieß auch in der DDR die amtliche Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeuges. Auch die ältere Bezeichnung "Führerschein" war noch üblich, wurde aber wegen der möglichen Assoziation zum "Führer" vermieden. Es galten alle jemals erworbenen Berechtigungen, es fanden nur Anpassungen an die Fahrzeugentwicklungen statt. Wie heute allgemein üblich, brauchte jeder nur einmal im Leben eine (fahrzeugspezifische) Fahrberechtigung erwerben, die dann ein Leben lang gilt. Alle Arten amtlich bestätigter Prüfungen wurden anerkannt.

Bis 1957 gab es vier Führerschein-Klassen:

  1. Motorrad und PKW
  2. Motorrad, PKW, LKW und Traktoren
  3. Motorrad, PKW und LKW
  4. Motorrad und PKW

Bis 1982 gab es dann fünf Fahrerlaubnis-Klassen. Das Dokument war ein graues Heftchen in Personalausweisgröße aber Querformat mit wasserabweisendem Umschlag, worauf Hammer, Zirkel und Ährenkranz prangten. Ständig mitzuführen war eine gelbe Karte gleicher Größe, der Berechtigungsschein. Darauf war Platz für fünf "Stempel", die vom Verkehrspolizisten an Ort und Stelle für Verkehrsdelikte "reingedrückt" wurden. Ein Prozedere ähnlich der Flensburger Punkte, nur dass bei jeder Kontrolle die aktuelle Stempelanzahl sichtbar war und sich auf das Erteilen weiterer Stempel auswirkte. Mit dem fünften Stempel war die Fahrerlaubnis weg.

  1. Motorräder
  2. Versehrtenfahrzeuge
  3. Traktoren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  4. PKW
  5. LKW

Ab 1982 wurden dann die Fahrerlaubnisklassen mir Buchstaben bezeichnet. Gleichzeitig wurde eine neue Form der Fahrerlaubnis eingeführt. Aus wasserfestem rosa Papier in (etwa) doppelter Chequekartengröße passte sie zusammengefaltet in jede Brieftasche. Die geltenden Klassen wurden an vorgesehenen Stellen gelocht und damit (etwas) fälschungssicherer. Der "Berechtigungsschein" war weiter nötig und immer mitzuführen.

A Motorräder

B PKW

C LKW

D Autobusse

M Leichtkrafträder

T Traktoren, Arbeitsmaschinen






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