Als Gemeinden (auch: Landgemeinden) wurden in der DDR die Dörfer als kleinste Verwaltungseinheiten benannt. Gemeinden hatten im Gegensatz zu den Städten kein Rathaus sondern ein Gemeindeamt. Es fanden Eingemeindungen statt, wenn ein Dorf für einen hauptamtlichen Bürgermeister zu klein (und unbedeutend) war - es hieß dann 'Ortsteil' X der Gemeinde Y und hatte allenfalls einen ehrenamtlichen 'Ortsvorsteher'.
Die Gemeinden und kreisfreien Städte wurden in (mehr als 300) Kreise zusammengefaßt und diese wiederum in 14 Bezirke und Berlin, Hauptstadt der DDR.
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