JHS/Diskussion

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Sind die Abschlüsse der sog. JHS tatsächlich bis heute anerkannt? Ich dachte, diese Abschlüsse seien für nichtig erklärt worden, ganz zu schweigen von einer Anerkennung für die heutige Zulassung als RA. Einige Stasis haben auch Kriminalistik an der Humboldt-Uni und Jura an den richtigen Unifakultäten studiert. Vielleicht ist da etwas durcheinander geraten? -- Mitautor-Vauen (am 11.08.2004)


1. Danke für die Frage. Wenn ich so wild+wütend vor mich hin tippe, entstehen manchmal Fehler, Prüfung daher wichtig.

2. Die JHS war im (jur.) System der DDR eine Bildungsstätte äquivalent zu allen anderen Hochschulen mit Jura-Fakultät. Darum wurden auch alle Abschlüsse unmittelbar/primär anerkannt.

Was mglw. generell irritieren könnte ist die Bezeichnung "Diplom-Jurist", nach BRD-Usus kein "Volljurist" und damit keine Befähigung zum Richteramt (2. StEx.) - aber das wurde nur einige Jahre bemängelt, siehe http://www.123recht.net/article.asp?a=1908&f=nachrichten_neue~urteile_bvgzudiplomjuristddr&p=1

Ansonsten sind die Festlegungen des Einigungsvertrags eindeutig, vgl. z.B. http://www.uni-potsdam.de/u/putz/dez00/jhs.htm (die dort erwähnte Einschränkung ist seit 2001 aufgehoben, s.o. Link). Davon abgesehen kenne ich welche persönlich, die nicht nur an der JHS ihren Abschluss gemacht haben, sondern auch später HAM des MfS waren - und heute noch praktizieren.

Prinzipiell war die Lücke wie folgt: Wer in der DDR eine Zulassung als RA hatte (z.B. nach Entlassung aus dem MfS 89/90 erfolgt), behielt diese über die Wende hinaus. "Der Vertrag zwischen der BRD und der (DDR) über die Herstellung der Einheit Deutschlands vom 31. August 1990 - Einigungsvertrag (EV) - (BGBl. II 1990, S. 885) ließ das Rechtsanwaltsgesetz in Kraft. Damit blieben die bis zu seinem Inkrafttreten erteilten Zulassungen weiterhin wirksam (Anlage II, Kapitel III, Abschnitt III, Nr. 1 EV). Seitdem wirken Rechtsanwälte aus den alten Bundesländern neben solchen Rechtsanwälten an der Rechtspflege mit, die in dem abweichenden Rechts- und Staatssystem des Beitrittsgebiets ihre Prägung erfahren haben."

damit waren seltsamerweise die HAM-RA mitunter besser gestellt als die IM: Vgl. Wolfgang Schnur. Eine IM-Tätigkeit führt zur (zeitweisen) "Unwürdigkeit", während frühere HAM vermtl. "offiziell" für das MfS arbeiteten... aber nicht zeitgleich. Gruß -- Mitautor-Harry T. (am 12.08.2004)


jetzt korrigiert (für Berichtigungen stehe ich nach wie vor zur Verfügung) -- Mitautor-Harry T. (am 31.12.2004)





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