Das verfassungsmäßig garantierte "Recht auf Arbeit" bedeutete auch, dass nahezu jeder DDR-Bürger einen Beruf erlernt hatte.
Ausnahmen:
a) wenn sofort nach der Schule ein Studium aufgenommen worden war
b) wenn (nach mindestens 2maligem Sitzenbleiben) nach erfolgreichem Abschluss der 6. Klasse für einen Berufsteil eine Tätigkeit "angelernt" wurde (ohne Berufsschule)
- nach der 8. Klasse: in einigen Berufen (Bau [Maurer, Zimmerer, Putzer] u.ä.) vollwertige dreijährige Lehre oder Teilfacharbeiterlehre in zwei Jahren
- nach der 10 Klasse: in Handwerk, Wirtschaft, Verwaltung usw. meist 2 (seltener 2 1/2 oder 3) Jahre.
- in einigen Berufsschulen wurde neben der "normalen" Berufsausbildung erweiterter allgemeinbildender Unterricht erteilt und mit dem Abitur abgeschlossen (3 Jahre).
- einige Berufe wurden in Fachschulen erlernt (Medizin, Pädagogik [z.B. Unterstufenlehrer], Technik)
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