Der PM-12,war ein vorläufiger Personalausweis .In erster Linie bekamen solch ein Ausweis "politisch nicht
tragbare" DDR-Bürger.Meistens nach der Haftentlassung(so wie ich). Als politisch"nicht tragbar",zählten unter
anderen DDR-Bürger ,die wegen § 213 (vers.illegaler Grenzübertritt),§ 212 (Widerstand gegen die Staatsgewalt)
und anderen Delikten gegen das sozialistische System waren.Aber auch Bürger die wegen "assozialen Verhalten"
(arbeitsscheu etc.)inhaftiert wurden, bekamen nach der Haftentlassung den PM-12.Er war meistens mit div.Auf-
lagen( wie: wöchentliche Meldepflicht bei der Polizei, Arbeitsplatzbindung,Schlüsselabgabe)und weitere Schi-
kanen verbunden.Bürger, die den PM-12 hatten,konnten von "Freiheit"nicht reden.Sie war damals durch das
sozialistische System schon eingeschränkt, aber durch den PM-12,noch mehr.
Guenter
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