Der Staatshaushalt der DDR bestand aus dem zentralen Haushalt (mit dem Haushalt der Sozialversicherung) und den Haushalten der Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden.
Bildung und Verwendung des Staatshaushaltes wurden alljährlich von der Volkskammer als Gesetz (Staatshaushaltsplan) nach (hurrapatriotischer) parlamentarischer Diskussion beschlossen.
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