Seit 1974 wurden in der DDR alle 5 Jahre (vorher alle 4 Jahre) Wahlen zur Volkskammer und den örtlichen Volksvertretungen (Bezirkstage, Kreistage ?, Stadtverordnetenversammlungen ? und Stadtbezirksversammlungen ? abgehalten. Die Wahlen standen dabei jeweils unter dem Anspruch der führenden Rolle der SED.
Die Wahlvorschläge der Parteien und Massenorganisationen wurden von der Nationalen Front (NF) in einer so genannten Einheitsliste ? zusammengefasst und zur Wahl gestellt. Innerhalb der NF entschied die SED als mitgliederstärkste Partei/Organisation über die Nominierung und die Reihenfolge aller Kandidaten auf der Einheitsliste ?.
Es gab angesichts von Wahlergebnissen von über 99 % (!) für die Einheitsliste ? immer wieder Vermutungen über Wahlfälschungen, die sich nach der Wende auch bestätigt haben.
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