Wortakrobat/Diskussion

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Beschreiben Sie hier die neue Seite. Ich bin Neueinsteiger und möchte mich schon am Anfang dafür entschuldigen, falls ich irgendwas falsch mache. Es liegt mir fern, einen Beitrag des Users Wortakrobat zu ändern, ich benötige lediglich eine Information, die sein Sachgebiet betrifft. Es wäre nett, wenn mir irgend jemand bei der Lösung meines Problems behilflich sein könnte. Es geht um folgendes: ich wurde am 14.o4.1974 in Dresden - beim Versuch, mit dem Zug in die CSSR zu gelangen - von der Transportpolizei auf dem Hauptbahnhof verhaftet- Man warf mir eine versuchte Republikflucht vor (was auch den Tatsaschen entsprach) und währernd der Erstvernehmung wurde mir von einem Angehörigen der Trapo mit einem Telefonbuch das Trommelfell des linken Ohres zerschlagen. Während der folgenden Zeit in der U-Haft und im Strafvollzug bis 9.11.76 wurde das Ohr nicht behandelt. Im April diesen Jahres stellte ich beim Versorgungsamt München (ich wohne seit 13 Jahren hier) einen Antrag auf Anerkennung gesundheitlicher Schäden, bedingt durch politische Haft. Alle weiteren Beschwerden wurden anerkannt und ich bekomme dafür eine geringe monatliche Grundrente in Höhe von 174,- Euro. Der Schaden am Ohr wurde nicht anerkannt, mit der Begründung, ich sei im Oktober 1971 - also 2 1/2 Jahre vor der Inhaftierung und 14 Tage vor der Inhaftierung bei einem HNO_Arzt in Behandlung gewesen. Diese Kenntnisse bezog das Versorgungsamt aus meinem SVK-Ausweis. Es erfolgter jedoch in beiden Fällen keine Krankschreibung, obwohl ich beim letzten Arztterrmin als Kranführer arbeitete.(Im Falle einer Schädigung des Ohres hätte ich diesen Beruf nicht mehr ausüben DÜRFEN!) Im SVK-Ausweis stand lediglich die Diagnosecodierung " 3 8 9 ". Leider weiss ich heute nicht mehr, weshalb ich damals beim HNO war, bzw. wenn - welches Ohr behandelt wurde. Trotz mehrerer Anfragen bei verschiedenen Krankenkassen konnte mir niemand mitteilen, was die o.g. Codierung besagt. Es geht mir darum, das vom Versorgungsamt die Schädigung anerkannt wird. In diesem Fall steigt zwar diese Teilrente nicht, aber von Seiten des Versorgungsamtes werden dann die Kosten der Heilbehandlung übernommen. Und es ist mir unverständlich, dass man 2 Arztbesuche vor der Schädigung als Alibi betrachtet, den Antrag abzulehnen. Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand Kenntnisse über die Codierungen im SVK-Ausweis hat und mir diese mitteilen könnte. Ich bedanke mich im Voraus! Meine e-mail-Adresse ist dw695847@web.de





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