Absatz 1 | Absatz 1 | |
Das am 21.4.[[1950]] von der [[olkskammer]] verabschiedete 'Gesetz zum Schutz des innerdeutschen Handels' erweiterte die Bestimmungen für den innerdeutschen Handel auch auf den Warenverkehr zwischen der DDR und den Westsektoren Berlins. Warentransporte benotigten von da an Warenbegleitscheine, die vom Ministerieum für innerdeutschen Handel, Außenhandel und Materialversorgung ausgestellt wurden. | Das am 21.4.[[1950]] von der [[Volkskammer]] verabschiedete ''Gesetz zum Schutz des innerdeutschen Handels'' erweiterte die Bestimmungen für den innerdeutschen Handel auch auf den Warenverkehr zwischen der DDR und den Westsektoren Berlins. Solche Warentransporte benotigten von da an Warenbegleitscheine, die vom Ministerieum für innerdeutschen Handel, Außenhandel und Materialversorgung ausgestellt wurden. | |
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Der Zwang zu Warenbegleitscheinen wurde für einige Warengruppen auch bei Transporten zwischen der DDR und dem Ostsektor Berlins eingeführt, an der Grenze zwischen Ostberlin und der DDR gab es Kontrollpunkte. | Der Zwang zu Warenbegleitscheinen wurde bei einige Warengruppen auch für Transporten zwischen der DDR und dem Ostsektor Berlins eingeführt, an der Grenze zwischen Ostberlin und der DDR gab es Kontrollpunkte. |
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