Neben den kommunal verwalteten Wohnungen (vgl. KWV) gab es in den Städten und Gemeinden auch genossenschaftliches Eigentum an Wohnraum bzw. genossenschaftlichen Wohnungsbau - darunter waren die AWG (Arbeiter-Wohnungsbaugenossenschaften) quantitativ am bedeutendsten.
Die AWG errichteten seit den 50er Jahren Neubauten. Zumindest in den späteren Jahrzehnten unterschieden sich die AWG-"Platten" höchstens marginal von den kommunal verwalteten Standardblöcken (in Berlin z.B. Typen Q3A, WBS-70). Charakteristisch für AWG waren eigene Klubhäuser, mitunter auch soziale Infrastruktur (Kindergärten u.ä.) und vor allem - extrem wichtig für DDR-Verhältnisse - eigene Handwerker, Reparaturdienste, Hausmeister.
Beim Eintritt in eine AWG wurden typischerweise Anteile erworben, d.h. ins Genossenschaftsvermögen eingezahlt, das dadurch anstieg.
Um eine AWG-Wohnung zu erhalten, reichte das aber nicht aus. Dafür mussten noch Arbeitsstunden geleistet werden: in der Freizeit, am Wochenende usw. - etwa bei Tiefbau-/Ausschachtungsarbeiten, beim Aufbau von Grünanlagen, bei vorhandener Qualifikation und akutem Bedarf ggf. auch im Innenausbau u.ä.
Die dadurch entstehende Bindung an das selbst Geschaffene war beabsichtigt, und viele AWG-Häuser und -Wohngebiete blieben in besserem Zustand als ihre KWV-Pendants.
Die Leitung (der Vorstand) der AWG konnte im Einzelfall Ersatzleistungen akzeptieren, wenn ein Mitglied z.B. wegen Krankheit nicht in der Lage war, die Arbeitsleistung zu erbringen. Zusätzliche Geldleistungen waren als Ersatz häufig ausdrücklich unerwünscht, ein "Ein-Kaufen" in den Kreis der Wohnungsberechtigten sollte ausgeschlossen sein - mag aber vereinzelt vorgekommen sein.
Oft wurden solche Probleme mit privat organisierter Hilfe gelöst, d.h. Freunde halfen Freunden: Arbeitseinsätze für den Kollegen XY, der endlich eine ordentliche Wohnung brauchte, waren nicht ungewöhnlich - und statt allein an einem Samstag 8 Stunden zu schaffen, kamen z.B. dank der Brigade schnell mal 40-50 Stunden zusammen.
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