2. Parteikonferenz der SED

Nutzungsrecht für diesen Artikel:
Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung dieses Artikels entsprechend UHG.
Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig,
Ausdrücklich sind auch Übernahmen in andere Enzyklopädien (z.B. Wikipedia) nicht zulässig!

Die 2. Parteikonferenz der SED, die vom 9. bis 12. Juni 1952 in der Werner-Seelenbinder-Halle in Berlin abgehalten wurde, markierte einen einschneidenden Linienschwenk und Wechsel der Politik in der DDR. Der demokratisch-antifaschistische Aufbau der ersten Nachkriegsjahre wurde für beendet erklärt und der Aufbau des Sozialismus ausgerufen.

Damit begann die Kollektivierung der Landwirtschaft ?, private Industrie- und Handelsbetriebe wurden verstärktem Druck ausgesetzt, und da nach Stalins Theorie diese Phase des Aufbaus des Sozialismus mit einer Verschärfung des Klassenkampfes einherging, wurde auch die Repression verstärkt. Saßen zum Zeitpunkt der Konferenz ungefähr 37.000 Menschen in den Haftanstalten der DDR, so waren es zehn Monate später, im Mai 1953, ungefähr 67.000. Gleichzeitig wurde der Aubau der Kasernierten Volkpolizei (KVP) zu einer Armee intensiviert.

Die beginnende Kollektivierung der Landwirtschaft ? hatte die Verhaftung oder Flucht vieler Bauern zur Folge, der "Klassenkampf von oben" gegen einen großen Teil der Bevölkerung verschärfte zusätzlich die politische Situation, und der Aufbau des Militärs ging auf Kosten der Versorgung mit Konumgütern. Die Beschlüsse der 2. Parteikonferenz trugen dadurch erheblich zu der Unzufriedenheit bei, die ein Jahr später in den Aufstand vom 17. Juni 1953 mündete.






Konzeptionsgemäß (Das Wiki-Prinzip) arbeiten viele Autoren gemeinsam am DDR-Lexikon. Artikel könnten Fehler enthalten oder Rechte Dritter verletzen. Sämtliche Verletzungen der Rechte Dritter gehen zu Lasten des jeweiligen Autoren. Der Betreiber sichert zu, dass er Artikel, die Rechte Dritter verletzen, nach Aufforderung löscht.
Nutzungsrecht: Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung entsprechend UHG. Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig.