Arbeiter-und-Bauern-Fakultät

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Zwischen 1949 und 1963 konnte die Hochschulreife an den Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten (ABF) erworben werden. Diese waren Schulen des zweiten Bildungswegs und eingerichtet worden, um die entlassenen (oder in die Westzonen geflohenen) NS-Beamten durch geeignete junge Arbeiter und Bauern zu ersetzen, um so eine sozialitische Intelligenz heranzubilden. Im DDR-Deutsch: "kompromißloser Schritt zur Brechung des kapitalistischen Bildungsprivilegs." Vorgänger waren die Vorstudienanstalten an verschiedenen Universitäten. Tatsächlich findet sich bei nicht wenigen späteren Leitungskadern ein ABF-Besuch im Lebenslauf.

Am 31.03.1949 wird die Kulturverordnung der DZfVV erlassen, die die Einführung der ABF regelt. Am 21.05.1949 werden vom DZfVV Richtlinien für die Schaffung von ABF erlassen und am 01.10.1949 beginnen die ABF die Ausbildung. Ende Oktober eröffnet Wilhelm Pieck mit einer Rede an der Humboldt-Universität Berlin die ABF auch offiziell.

Ab 1961 galt die Aufgabe der ABF als erfüllt, das sozialistische Bildungswesen als aufgebaut: Schrittweise wurden sie (bis auf zwei) aufgelöst. Dies erklärt die Nennung unterschiedlicher Zahlen für die Gesamtzahl der ABF: Häufig wird die Zahl 15 genannt; 1962 existierten noch 10 ABF. Mit dem Ende des Studienjahres 1963 wurden bis auf zwei Ausnahmen alle ABF aufgelöst. In Halle bestanden die alte ABF (ABF-I) und die neue ABF (ABF-II) bis 1968 nebeneinader.

Fortgeführt wurden die ABF der Bergakademie Freiberg, die Schüler auf ingenieurtechnische Studienrichtungen vorbereitete sowie die ABF-II "Walter Ulbricht" in Halle, die als Institut zur Vorbereitung auf das Auslandsstudium weiter bestand und auch den historisch bedingten Titel Arbeiter-und-Bauern-Fakultät bis 1989/90 trug. Das Institut an der Martin-Luther-Universität wurde erst nach der Wiedervereinigung aufgelöst (etwa 1991).

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