(ältere Diskussion gelöscht - verfügbar unter "ältere Versionen" oben)
Mir scheint das Thema Jugendweihe noch nicht ausgegoren - will sagen: Differenziert beschrieben, folgende Textkritik:
- Die ev. Kirchen arangierten sich mit Konfirmation+Jugendweihe
- Die kath. Kirche hat die Trennung im Wesentlichen durchgezogen
- Die (zeitlich+örtlich unterschiedlich gehandhabte) Diskreminierung derer, die sich der Jugendweihe entzogen, muss noch rein. Stichwort Abitur-Zulassung.
- Die "Jugendstunden" fehlen noch.
- Dass das Ganze in das Familienbuch (was ist ein FamilienSTAMMbuch???) eingetragen wurde, ist mir neu. Zumindest 1976 war dem nicht so: Daher muss die Aussage zeitlich eingegrenzt werden.
Mitautor-Martin Ebert ?
Off-Topic-Anmerkung: Ich bin im Urlaub. Und insoweit ein wenig von den Segnungen des ständigen Internetzugriffs abgeschnitten. Daher derzeit wenig von mir. Mit Bitte um Verständnis. Mitautor-Martin Ebert ?
thomas.voigtlaender@web.de:
Die Jugendweihe der DDR sollte NICHT als Gegenstück zur katholischen Kommunion sondern als solches zur katholischen Firmung etabliert werden. Die (Erst-)Kommunion findet im Alter von 10 Jahren, also in der Regel während der 3. Klasse statt. Zur Firmung wurden bis zu drei Jahrgänge zusammengenommen, so dass sich hier ein Alterskorridor von 14 - 16 Jahren ergibt.
Viele Grüße
Thomas
-- Tvoigtl ? (am 15.04.2012)
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