Ministerium für Außenhandel

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Das Ministerium für Außenhandel (MAH) der DDR war die zentrale staatliche Genehmigungs- und Koordinierungsbehörde für alle Fragen des Handels mit den Ländern des RGW und mit dem nichtsozialistischen Ausland.

Aufgrund der zentralistischen Organisationsstruktur der DDR-Wirtschaft bildete das MAH gewissermaßen einen bürokratischen "Flaschenhals": Produzenten, Handelsbetriebe und Kombinate durften ohne Konsultation und Genehmigung des Ministeriums für Außenhandel keine selbständigen Handelsbeziehungen ins Ausland aufnehmen. Dadurch wurde gleichzeitig der direkte Einfluss der Staats- und Parteiführung auf den Außenhandel gesichert.

Besonders restriktive Bestimmungen galten für den MAH-Bereich Kommerzielle Koordinierung (KoKo), der spätestens ab 1967 den gesamten Handel mit dem kapitalistischen Ausland kontrollierte. Mit Politbürobeschluss vom 02.11.1976 wurde allerdings der Bereich Koko direkt Generalsekretär Honecker und Wirtschaftssekretär Mittag unterstellt, wurde also nicht mehr vom MAH kontrolliert. Leiter dieses Bereichs, gleichzeitig Staatssekretär zugleich einer der Stellvertreter des Ministers im MAH war der MfS-Offizier OibE Alexander Schalck-Golodkowski. Wegen der immensen Summen an Valutamitteln, die den Bereich KoKo passierten und dabei teilweise unter die Kontrolle der Staatssicherheit gerieten, galt Schalck-Golodkowski in der Regierung der DDR im Vergleich zu seinem Vorgesetzten, dem langjährigen Minister für Außenhandel Gerhard Beil, als die einflussreichere Persönlichkeit. Frühere Minister für Aussenhandel waren: Horst Sölle bis 1986, Julius Balkow bis 1965, Heinrich Rau bis 1961.

Der Dienstsitz des MAH befand sich in 1080 Berlin, Unter den Linden 44-60. Das MAH gab ein Mitteilungsblatt mit dem Titel "DDR-Außenwirtschaft" heraus.

Dem MAH nachgeordnet waren unter anderem die Außenhandelsbetriebe ? (AHB), die für die konkrete Abwicklung der Handelsgeschäfte zuständig waren. Der Export von Erzeugnissen der Industrie lief - grob skizziert - wie folgt ab:

  • Das MAH wurde über vorhandene oder benötigte Exportgüter informiert
    • nach Maßgabe des Plans ?,
    • infolge langfristiger Verträge/Handelsverpflichtungen,
    • durch seine Experten, die den Weltmarkt beobachteten (sehr seltene Entscheidungsgrundlage).
  • Das MAH wies den fachlich zuständigen AHB ? an, einen Abnehmer zu finden
    • dies waren im Falle der RGW-Länder wiederum zentrale staatliche Behörden;
    • auf dem freien Weltmarkt passten DDR-Angebot und Marktnachfrage selten zueinander (schon rein zeitlich wegen der Plan ?gebundenheit).
  • Diese Umstände führten regelmäßig zu schlechten Konditionen für den Verkäufer, DDR-Erzeugnisse mussten oft zu Niedrigpreisen "verschleudert" werden.

Zur Abwicklung von West-Importen siehe auch Kommerzielle Koordinierung.

Das MAH hatte vor allem wegen der Produktionsengpässe und logistischen Schwierigkeiten innerhalb der DDR-Industrie in der Regel keinen zuverlässigen Überblick über die exportfähigen Güter, was jedoch eine Mindestvoraussetzung für eine - trotz Planwirtschaft ? - sinnvolle Exporttätigkeit gewesen wäre.






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