Warschauer Vertrag

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Warschauer Vertrag ist die Bezeichnung für das als Gegenstück zur NATO gegründete osteuropäische Militärbündnis. Im Gegensatz zur NATO ist der Warschauer Vertrag ein reines Militärbündnis.

Warschauer Pakt ist die im Westen gebräuchliche Kurzform.

Er wurde als "Vertrag für Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand" am 14.05.1955 zwischen der UdSSR, Albanien, Bulgarien, DDR, Polen, Rumänien, der CSSR, und Ungarn in Warschau als militärischer Beistandspakt abgeschlossen.

Nach einer Beratung des Politischen Beratenden Ausschusses des Warschauer Vertrages am 24. Mai 1958 wird die Aufnahme der NVA der DDR in die Vereinten Streitkräfte bestätigt.

Die Hauptorgane des Warschauer Vertrags, beide mit Sitz in Moskau, waren der "Politisch beratende Ausschuss" für alle politischen Fragen mit Ausnahme der militärischen Belange, die von dem "Vereinigten Oberkommando" geregelt wurden. Den Vorsitz des Vereinigten Oberkommandos hatte die UdSSR.

Der Warschauer Vertrag (WV) besaß immer die konventionelle Überlegenheit, wenn die französischen, chinesischen, japanischen und andere Nicht-NATO-Verbände nicht mitgerechnet werden. Die Überlegenheit der USA im Bereich der Nuklearwaffen konnte der Warschauer Vertrag jedoch nicht erreichen. Hier lagen die Vorteile immer bei der NATO. Dennoch lag auch hier ein Patt vor, da z.B. eine 5-fache Vernichtungkapazität die gleichen Kriegsergebnisse zeitigen würde wie eine 20-fache.

Statistik: (Aus: "So stark ist Russland", ISBN 3790901423 )
Divisionen des Warschauer Vertrags Divisionen der NATO (Europa)
147 81

Obwohl der Warschauer Vertrag eine große Vereinigung von Armeeverbänden war, bedeutete das nicht, dass der Warschauer Vertrag die Oberhand über die Armeen der europäischen sozialistischen Armeen hatte. Denn die Oberhand hat nur derjenige, der auch die Kontrolle über Nuklearwaffen hatte: Da die Sowjetarmee die einzige Armee im Warschauer vertrag war, die Kernwaffen besaß und diese damit kontrollierte, hätte sie letztlich auch das Sagen in einer militärischen Auseinandersetzung mit der NATO gehabt.

Es gab dennoch Planungen, einzelne Armeen des Warschauer Vertrags (u.a. auch die NVA) mit Kernwaffen auszurüsten.

So befanden sich in den Armeen des Warschauer Vertrags ein große Anzahl von Motorisierten Schützenverbänden, Panzertruppen und Artillerietruppen, wie auch in der NATO. Jedoch legte man bei der Produktion dieser Technik mehr Wert auf Quantität als auf Qualität. Die Kampftechnik sollte billig, einfach und in großen Stückzahlen zu produzieren sein (Aus: "Kampfpanzer der NVA", ISBN 3613017598 ). Die Strategie des Warschauer Vertrags war nicht auf Erstschlag ausgerichtet, sondern auf einen schnellen unverzögerten Gegenschlag, um den Angreifer schnell und mit zahlreichen Reserven überollen zu können. Dies hatte sich schon beispielsweise beim Gegenschlag gegen die Hitlerarmee bewährt, wo die teilweise technisch überlegenen deutschen Panzer der puren Überzahl sowjetischer Panzerverbände nicht gewachsen waren.

Doch mit Beginn der 80er Jahre begann die NATO den quantitativen Rückstand durch technische Überlegenheit einzuholen. So wurden Panzer wie Challenger, Leopard-2, M1-Abrams, Flugzeuge wie Tornado F-15 und F-16 (Auswahl) und weitere moderne Technik eingeführt. Dazu kam der langsame militärwirtschaftliche Verfall im Warschauer Vertrag. Die Technik veraltete, Neuanschaffungen wären zu teuer gewesen. Auslöser dafür waren Abrüstungsschritte der sozialistischen Staaten.

Weil Gorbatschow dies wohl erkannte, entschied er ich für eine defensive Ausrichtung seiner Armee (-> Defensivdoktrin -> Verteidigung steht im Vordergrund). Dies hatte wiederum Abrüstung und Umstrukturierung der Sowjetarmee zur Folge.

Die einzige militärische Aktion des Warschauer Vertrages war der Einmarsch in die CSSR ?, nachdem 1968 die Regierung der CSSR umfassende Gegenreformen durchgeführt hatte. Truppen des Warschauer Vertrages zwangen die Regierung der CSSR, wieder ein System nach sozialistischem Vorbild zu installieren. In der Folge schied Albanien ? aus dem Warschauer Vertrag aus, nach dem es bereits 1965 die Zusammenarbeit eingestellt hatte.

Am 24.09.1990 wird die DDR aus dem Warschauer Vertrag offiziell herausgelöst.

Durch die Auflösung der UdSSR wurde die Koalition gegenstandslos, da mit dem Verfall der Sowjetunion auch eine der Weltmächte wegfiel. Im Juni 1991 kam es schließlich zur Auflösung des Warschauer Vertrages.


Siehe auch:


-- Bücher --






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