Absatz 8 | Absatz 8 | |
1.In den Bezirken und Kreisen der Deutschen Demokratischen Republik, einschließlich der Hauptstadt der DDR, BERLIN {1}, ist die Planung, Realisierung und Kontrolle der Maßnahmen der Landesverteidigung durch Einsatzleitungen zu koordinieren und einheitlich durchzusetzen. | '''1.'''In den Bezirken und Kreisen der Deutschen Demokratischen Republik, einschließlich der Hauptstadt der DDR, BERLIN{1}, ist die Planung, Realisierung und Kontrolle der Maßnahmen der Landesverteidigung durch Einsatzleitungen zu koordinieren und einheitlich durchzusetzen. | |
Absatz 10 | Absatz 10 | |
2. (1) Einsatzleitungen sind zu bilden: | '''2.''' (1) Einsatzleitungen sind zu bilden: | |
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(2) In Stammbetrieben von Kombinaten mit Industriekreisleitungen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands sowie in Stadtbezirken von Großstädten mit Stadtbezirksleitungen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands können bei Notwendigkeit für die einheitliche Durchsetzung von Aufgaben der Landesverteidigung Koordinierungsgruppen (Kombinats- bzw. Stadtbezirkskoordinierungsgruppen) gebildet werden. Stellung, Zusammensetzung und Aufgaben der Koordinierungsgruppen - Anhang 2. | (2) In Stammbetrieben von Kombinaten mit Industriekreisleitungen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands sowie in Stadtbezirken von Großstädten mit Stadtbezirksleitungen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands können bei Notwendigkeit für die einheitliche Durchsetzung von Aufgaben der Landesverteidigung Koordinierungsgruppen (Kombinats- bzw. Stadtbezirkskoordinierungsgruppen) gebildet werden. Stellung, Zusammensetzung und Aufgaben der Koordinierungsgruppen - Anhang 2. | |
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(3) Kreiseinsatzleitungen können auf Antrag der 1. Sekretäre der Bezirksleitungen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen[2] an den Nationalen Verteidigungsrat der Deutschen Demokratischen Republik über den Sekretär des Nationalen Verteidigungsrates gebildet werden. | (3) Kreiseinsatzleitungen können auf Antrag der 1. Sekretäre der Bezirksleitungen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen{2} an den Nationalen Verteidigungsrat der Deutschen Demokratischen Republik über den Sekretär des Nationalen Verteidigungsrates gebildet werden. | |
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Die Bildung bedarf nach Abstimmung mit den zuständigen zentralen Organen | Die Bildung bedarf nach Abstimmung mit den zuständigen zentralen Organen der Bestätigung durch den Generalsekretär des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik.{3} | |
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Vorschläge zur Neubildung von Kreiseinsatzleitungen können erstmalig bis | Vorschläge zur Neubildung von Kreiseinsatzleitungen können erstmalig bis 15.01.1983 und im weiteren jährlich bis 15.01. eingereicht werden. | |
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3. (1) Die Einsatzleitungen arbeiten auf der Grundlage: | '''3.'''(1) Die Einsatzleitungen arbeiten auf der Grundlage: | |
seines Vorsitzenden | ||
d) der im Auftrage des Nationalen Verteidigungsrates durch den Minister für | : d) der im Auftrage des Nationalen Verteidigungsrates durch den Minister für Nationale Verteidigung für sie erlassenen Weisungen | |
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(2) Die Einsatzleitungen sind verpflichtet. die durch den Vorsitzenden des | (2) Die Einsatzleitungen sind verpflichtet. die durch den Vorsitzenden des Ministerrates, den Minister für Nationale Verteidigung, den Minister für Staatssicherheit und den Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei ihren Nachgeordneten in den Bezirken direkt oder über Beauftragte gestellten Aufgaben. die einer Koordinierung bedürfen, durchzusetzen. | |
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4. (1) Die Bezirkseinsatzleitungen setzen sich zusammen aus: | '''4.''' (1) Die Bezirkseinsatzleitungen setzen sich zusammen aus: | |
Deutschlands als Vorsitzenden | ||
b) dem 2. Sekretär der Bezirksleitung der Sozialistischen Einheitspartei | : b) dem 2. Sekretär der Bezirksleitung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands als Mitglied, zugleich Vertreter des Vorsitzenden im Amt | |
als Mitglied | ||
g) dem Leiter der Abteilung für Sicherheitsfragen der Bezirksleitung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands als Mitglied, zugleich Sekretär. | : g) dem Leiter der Abteilung für Sicherheitsfragen der Bezirksleitung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands als Mitglied, zugleich Sekretär. | |
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(2) Die Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen unterstehen unmittelbar dem | (2) Die Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen unterstehen unmittelbar dem Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik. | |
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5. (1) Die Kreiseinsatzleitungen setzen sich zusammen aus. | '''5.''' (1) Die Kreiseinsatzleitungen setzen sich zusammen aus. | |
Volkspolizei-Amtes[7] als Mitglied | ||
f) dem Vorsitzenden des Rates des Kreises/dem Stadtbezirksbürgermeister | : f) dem Vorsitzenden des Rates des Kreises/dem Stadtbezirksbürgermeister des Stadtbezirkes der Hauptstadt der DDR, BERLIN/dem Oberbürgermeister der Bezirks- bzw. Großstadt und Leiter der Zivilverteidigung{8} als Mitglied | |
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(2) Wenn für einen Stadt- und Landkreis zusammen nur eine Kreiseinsatzleitung | (2) Wenn für einen Stadt- und Landkreis zusammen nur eine Kreiseinsatzleitung festgelegt wird, so sind die nicht als Vorsitzende bestimmten 1. Sekretäre von Kreisleitungen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und die Leiter der entsprechenden Führungsorgane des betreftenden Kreises als gleichberechtigte Mitglieder einzubeziehen. | |
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(3) Die 1. und 2. Sekretäre von Stadtbezirksleitungen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, die den Status eines 1. und 2. Sekretärs einer Kreisleitung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands einnehmen, können zur | (3) Die 1. und 2. Sekretäre von Stadtbezirksleitungen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, die den Status eines 1. und 2. Sekretärs einer Kreisleitung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands einnehmen, können zur Erfüllung bestimmter Aufgaben zur Vorbereitung auf den Verteidigungszustandund im Verteidigungszustand in die Arbeit der Kreiseinsatzleitungen einbezogen werden. | |
werden. |
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(4) Die Vorsitzenden der Kreiseinsatzleitungen unterstehen unmittelbar den | (4) Die Vorsitzenden der Kreiseinsatzleitungen unterstehen unmittelbar den Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen. | |
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6. Für die 2. Sekretäre als Mitglieder der Einsatzleitungen und Vertreter der | '''6.''' Für die 2. Sekretäre als Mitglieder der Einsatzleitungen und Vertreter der Vorsitzenden im Amt werden die Aufgaben für die Partei- und massenpolitische Arbeit und die sich aus ihrer Tätigkeit als Mitglieder der Einsatzleitungen ergebenden Pflichten von den Vorsitzenden der Einsatzleitungen bestimmt. | |
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7. Für den Fall der Abwesenheit von Mitgliedern der Einsatzleitungen sind ihre | '''7'''. Für den Fall der Abwesenheit von Mitgliedern der Einsatzleitungen sind ihre Vertreter im Amt durch die Vorsitzenden als Vertreter zu bestätigen. | |
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8. Den Einsatzleitungen obliegen in Vorbereitung auf den Verteidigungszustand | '''8.''' Den Einsatzleitungen obliegen in Vorbereitung auf den Verteidigungszustand bzw. im Verteidigungszustand folgende Hauptaufgaben: | |
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3) Planung, Koordinierung und Durchsetzung von Maßnahmen zur | : a) Planung, Koordinierung und Durchsetzung von Maßnahmen zur | |
Auffüllung | ||
- Unterstützung der Handlungen der Vereinten Streitkräfte | :: - Unterstützung der Handlungen der Vereinten Streitkräfte | |
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9. Zur Erfüllung der den Einsatzleitungen obliegenden Hauptaufgaben ist durch die | '''9.''' Zur Erfüllung der den Einsatzleitungen obliegenden Hauptaufgaben ist durch die Vorsitzenden und die Mitglieder der Bezirkseinsatzleitungen ein enges Zusammenwirken mit den Generaldirektoren, Direktoren oder Leitern von zentralgeleiteten Kombinaten, wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Einrichtungen{9} zu organisieren. | |
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10. (1) Die Einsatzleitungen organisieren das Zusammenwirken mit den Nachbarbezirken/-kreisen von Nord nach Süd und von Ost nach West hinsichtlich | '''10.'''(1) Die Einsatzleitungen organisieren das Zusammenwirken mit den Nachbarbezirken/-kreisen von Nord nach Süd und von Ost nach West hinsichtlich | |
subversiven Kräften | ||
- der Aufklärung gegnerischer Vernichtungsmittel und der rechtzeitigen gegenseitigen Warnung vor diesen und deren Auswirkungen | : - der Aufklärung gegnerischer Vernichtungsmittel und der rechtzeitigen gegenseitigen Warnung vor diesen und deren Auswirkungen | |
sowie der Aufnahme Obdachloser. |
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(2) Die Einsatzleitungen in den Bezirken KARL-MARX-STADT, GERA, DRESDEN | (2) Die Einsatzleitungen in den Bezirken KARL-MARX-STADT, GERA, DRESDEN und LEIPZIG haben zusätzlich mit den Koordinierungsgruppen der WISMUT zusammenzuwirken. | |
zusammenzuwirken. |
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II. Arbeitsweise der Einsatzleitungen in Vorbereitung . | '''II. Arbeitsweise der Einsatzleitungen in Vorbereitung auf den Verteidigungszustand''' | |
auf den Verteidigungszustand |
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11. Die Einsatzleitungen der Deutschen Demokratischen Republik gewährleisten in | '''11.''' Die Einsatzleitungen der Deutschen Demokratischen Republik gewährleisten in Vorbereitung auf den Verteidigungszustand eine ständige Führungsbereitschaft. Kriterien der ständigen Führungsbereitschaft der Einsatzleitungen - Anhang 3. | |
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12. (1) Die Einsatzleitungen arbeiten nach Arbeitsplänen. Diese sind jeweils: | '''12.''' (1) Die Einsatzleitungen arbeiten nach Arbeitsplänen. Diese sind jeweils: | |
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(2) die Arbeitspläne sind in Verantwortlichkeit der Sekretäre in Zusammenarbeit | (2) die Arbeitspläne sind in Verantwortlichkeit der Sekretäre in Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern der Einsatzleitungen zu erarbeiten, von den Vorsitzenden zu bestätigen und in den Bezirkseinsatzleitungen 5 Jahre, in den | |
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13. (1) Zur Beratung und Beschlußfassung treten | '''13.''' (1) Zur Beratung und Beschlußfassung treten | |
zusammen. |
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(2) Die Einberufung der Sitzungen und die Bestätigung der Tagesordnung | (2) Die Einberufung der Sitzungen und die Bestätigung der Tagesordnung erfolgt durch die Vorsitzenden der Einsatzleitungen. | |
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(3) Die Mitglieder haben das Recht, bei gegebener Veranlassung die Einberufung einer außerordentlichen Sitzung bei den Vorsitzenden der Einsatzleitungen | (3) Die Mitglieder haben das Recht, bei gegebener Veranlassung die Einberufung einer außerordentlichen Sitzung bei den Vorsitzenden der Einsatzleitungen zu beantragen. | |
zu beantragen. |
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(4) Für die Vorbereitung und Sicherstellung der Sitzungen der Einsatzleitungen | (4) Für die Vorbereitung und Sicherstellung der Sitzungen der Einsatzleitungen sind die Sekretäre verantwortlich. | |
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(5) Auf Entscheidung der Vorsitzenden der Einsatzleitungen können zu den | (5) Auf Entscheidung der Vorsitzenden der Einsatzleitungen können zu den Sitzungen Leiter von Staats- und Wirtschaftsorganen sowie leitende Funktionäre gesellschaftlicher Organisationen{10} der betreffenden Bezirke/Kreise hinzugezogen werden. | |
gesellschaftlicher Organisationen[10] der betreffenden Bezirke/Kreise hinzugezogen werden. |
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(6) An den Sitzungen der Einsatzleitungen können Beauftragte des Sekretärs | (6) An den Sitzungen der Einsatzleitungen können Beauftragte des Sekretärs des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik und des Leiters der Abteilung für Sicherheitsfragen des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und an den Beratungen der Kreiseinsatzleitungen außerdem Beauftragte der Stellvertreter der Vorsitzenden und der Sekretäre der Bezirkseinsatzleitungen teilnehmen. | |
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14. (1) Die Einsatzleitungen fassen zu den eingereichten Vorlagen bzw. mündlichen | '''14.''' (1) Die Einsatzleitungen fassen zu den eingereichten Vorlagen bzw. mündlichen oder schriftlichen Berichten Beschlüsse. | |
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(2) Die Beschlüsse und Vorlagen/Berichte sind den Sitzungsprotokollen der | (2) Die Beschlüsse und Vorlagen/Berichte sind den Sitzungsprotokollen der Einsatzleitungen als Anhang beizufügen. Die Protokolle werden durch die Sekretäre der Einsatzleitungen unterzeichnet und von den Vorsitzenden bestätigt. Sie sind durch die Sekretäre aufzubewahren. | |
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(3) Die Sekretäre der Einsatzleitungen fertigen die erforderlichen Beschlußauszüge an und stellen sie, einschließlich der sich aus den Vorlagen ergebenden | (3) Die Sekretäre der Einsatzleitungen fertigen die erforderlichen Beschlußauszüge an und stellen sie, einschließlich der sich aus den Vorlagen ergebenden Aufgaben, dem im Protokoll festgelegten Personenkreis zu. Diese Beschlußauszüge sind nach Erfüllung an die Sekretäre zurückzugeben. Eine Vernichtung der Beschlußauszüge ist nur den Sekretären der Einsatzleitungen gestattet. | |
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(4) Die Beschlüsse sind durch die Mitglieder der Eìnsatzleitungen bzw. die | (4) Die Beschlüsse sind durch die Mitglieder der Einsatzleitungen bzw. die verantwortlichen Leiter innerhalb ihrer Verantwortungsbereiche zu verwirklichen. | |
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(5) Die Sekretäre organisieren im Auftrage der Vorsitzenden die Kontrolle der | (5) Die Sekretäre organisieren im Auftrage der Vorsitzenden die Kontrolle der Verwirklichung der Beschlüsse. | |
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15. (1) Die Mitglieder der Einsatzleitungen sind zur Einreichung von Beschlußvorlagen berechtigt. | '''15.'''(1) Die Mitglieder der Einsatzleitungen sind zur Einreichung von Beschlußvorlagen berechtigt. Die Leiter der auf dem Territorium dislozierten zentralgeleiteten Wirtschaftsorgane können Beschlußvorlagen über die Vorsitzenden der Räte der Bezirke und Kreise einreichen. | |
Kreise einreichen. |
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(2) Die Beschlußvorlagen sind den Sekretären in der Regel bis spätestens | (2) Die Beschlußvorlagen sind den Sekretären in der Regel bis spätestens 12 Tage vor dem Termin der Sitzung in der erforderlichen Anzahl zu übergeben. Die Beschlußvorlagen sind als >>Vertrauliche Verschlußsache<<, >>Geheime Verschlußsache<<, >>Geheime Verschlußsache - B - persönlich<< oder >>Geheime Kommandosache<< einzustufen. Der entsprechende Geheimhaltungsgrad ist durch die Mitglieder der Einsatzleitungen festzulegen, die die Beschlußvorlage einreichen. | |
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(3) Durch die Sekretäre sind bis spätestens 8 Tage vor dem Termin der Sitzung | (3) Durch die Sekretäre sind bis spätestens 8 Tage vor dem Termin der Sitzung den Vorsitzenden und den Mitgliedern je ein Exemplar der Beschlußvorlagen zuzustellen. | |
zuzustellen. |
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(4) Nach Beendigung der Sitzungen sind die Vorlagen durch die Sekretäre | (4) Nach Beendigung der Sitzungen sind die Vorlagen durch die Sekretäre einzuziehen und nach festgestellter Vollzähligkeit zu vernichten. Eine Ausfertigung jeder Beschlußvorlage ist als Nachweisdokument durch die Sekretäre aufzubewahren. Eine weitere Ausführung der Beschlußvorlage verbleibt bei den Einreichenden als Grundlage für die Realisierung des dazu von der Einsatzleitung gefaßten Beschlusses. | |
Beschlusses. |
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16. (1) Die Vorsitzenden der Einsatzleitungen handeln in Durchsetzung der Anordnungen und Beschlüsse des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen | '''16.'''(1) Die Vorsitzenden der Einsatzleitungen handeln in Durchsetzung der Anordnungen und Beschlüsse des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik sowie der Befehle und Direktiven seines Vorsitzenden nach dem Prinzip der Einzelleitung. | |
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(2) Die Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen verwirklichen die Führung über | (2) Die Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen verwirklichen die Führung über die Mitglieder der Bezirkseinsatzleitungen und die Vorsitzenden der Kreisensatzleitungen. | |
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(3) Die Vorsitzenden der Kreiseinsatzleitungen verwirklichen die Führung über | (3) Die Vorsitzenden der Kreiseinsatzleitungen verwirklichen die Führung über die Mitglieder der Kreiseinsatzleitungen. | |
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17. (1) Die Vorsitzenden der Einsatzleitungen und ihre Vertreter im Amt sind gegenüber den Mitgliedern hinsichtlich der Erfüllung der durch den Vorsitzenden des | '''17.''' (1) Die Vorsitzenden der Einsatzleitungen und ihre Vertreter im Amt sind gegenüber den Mitgliedern hinsichtlich der Erfüllung der durch den Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik gestellten Aufgaben sowie der Durchsetzung der durch die Einsatzleitungen gefaßten Beschlüsse weisungsberechtigt. | |
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(2) Die Beschlüsse der Einsatzleitungen sowie die Befehle und Anordnungen_ | (2) Die Beschlüsse der Einsatzleitungen sowie die Befehle und Anordnungen ihrer Vorsitzenden sind für die Leiter der in den Territorien dislozierten zentralgeleiteten Wirlschaftsorgane verbindlich. | |
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(3) Das Unterstellungsverhältnis der Mitglieder der Einsatzleilungen und der | (3) Das Unterstellungsverhältnis der Mitglieder der Einsatzleilungen und der Leiter der in den Territorien dislozierten zentralgeleiteten Wirtschaftsorgane gegenüber ihren unmittelbaren Vorgesetzten wird durch die Festlegung der Absätze 1 und 2 nicht berührt. | |
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18. (1) Die Vorsitzenden der Einsatzleitungen erlassen zur Koordinierung und einheitlichen Durchsetzung der Maßnahmen der Landesverteidigung Befehle und | '''18.''' (1) Die Vorsitzenden der Einsatzleitungen erlassen zur Koordinierung und einheitlichen Durchsetzung der Maßnahmen der Landesverteidigung Befehle und Anordnungen. | |
Anordnungen. |
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(2) Die Stellvertreter organisieren im Auftrage der Vorsitzenden in Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern der Einsatzleitungen Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle zur Verwirklichung der gestellten Aufgaben. | (2) Die Stellvertreter organisieren im Auftrage der Vorsitzenden in Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern der Einsatzleitungen Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle zur Verwirklichung der gestellten Aufgaben. | |
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19. ( 1) Die Stabschefs der Wehrkommandos haben in Friedenszeiten periodisch | '''19'''. (1) Die Stabschefs der Wehrkommandos haben in Friedenszeiten periodisch bzw. zu bestimmten Schwerpunkten der Vorbereitung auf den Verteidigungszustand Koordinierungsbesprechungen durchzuführen. | |
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(2) Teilnehmer an den Koordinierungsbesprechungen. | (2) Teilnehmer an den Koordinierungsbesprechungen. | |
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a) in den Bezirken | : a) in den Bezirken | |
der Abteilung I | ||
- der Stellvertreter des Leiters der Zivilverteidigung und Stabschef der | :: - der Stellvertreter des Leiters der Zivilverteidigung und Stabschef der Zivilverteidigung des Bezirkes | |
Zivilverteidigung des Bezirkes | ||
b) in den Kreisen | : b) in den Kreisen | |
Zivilverteidigung des Kreises. |
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20. (1) Zur Verwirklichung der Forderungen der Direktiven des Vorsitzenden des | '''20.''' (1) Zur Verwirklichung der Forderungen der Direktiven des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Aufgaben der Einsatzleitungen zur Vorbereitung aut den Verteidigungszustand und anderer Grundsatzdokumente sowie der Beschlüsse der Bezirkseinsatzleitungen erarbeiten: | |
satzleitungen erarbeiten. | ||
a) die Stellvertreter der Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen in Zusam- | : a) die Stellvertreter der Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen in Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern für jeweils ein Kalenderjahr | |
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(2) Die Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen haben jährlich die Ergebnisse | (2) Die Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen haben jährlich die Ergebnisse der Arbeit im Kalenderjahr mit den Kreiseinsatzleitungen auszuwerten und die Aufgaben für das folgende Jahr zu erläutern. | |
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21. ( 1) Die Einsatzleitungen planen und koordinieren in Vorbereitung auf den Verteidigungszustand den möglichen Einsatz der territorialen hrätte zur Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben. | '''21.'''(1) Die Einsatzleitungen planen und koordinieren in Vorbereitung auf den Verteidigungszustand den möglichen Einsatz der territorialen Kräfte zur Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben. | |
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(2) Dazu sind tolgende finsatzdokumente der Einsatzleitungen zu erarbeiten. | (2) Dazu sind folgende Einsatzdokumente der Einsatzleitungen zu erarbeiten: | |
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(3) Die in Absatz 2 genannten Dokumente sind auf der Grundlage der dafür vom | (3) Die in Absatz 2 genannten Dokumente sind auf der Grundlage der dafür vom Minister für Nationale Verteidigung erlassenen Bestimmungen zu erarbeiten. | |
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(4) Für die Erarbeitung der Einsatzdokumente der Einsatzleitungen sind die | (4) Für die Erarbeitung der Einsatzdokumente der Einsatzleitungen sind die Stellvertreter der Vorsitzenden in Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedern der Einsatzleitungen verantwortlich. Die Stellvertreter der Vorsitzenden der Einsatzleitungen haben außerdem die ständige Übereinstimmung der Einsatzdokumente mit den realen Bedingungen zu gewährleisten. | |
zu gewährleisten. |
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22. (1) Die Entschlüsse der Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen für die Verteidigung der Bezirke und die Unterstützung der Handlungen der Vereinten | '''22.'''(1) Die Entschlüsse der Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen für die Verteidigung der Bezirke und die Unterstützung der Handlungen der Vereinten Streitkrätte sind dem Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik über den Sekretär des Nationalen Verteidigungsrates in zweifacher Ausfertigung zur Bestätigung einzureichen. | |
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(2) Die Entschlüsse der Vorsitzenden der Kreiseinsatzleitungen für die Verteidigung der Kreise und die Unterstützung der Handlungen der Vereinten Streitkrätte | (2) Die Entschlüsse der Vorsitzenden der Kreiseinsatzleitungen für die Verteidigung der Kreise und die Unterstützung der Handlungen der Vereinten Streitkrätte sind in zweifacher Ausfertigung zu erarbeiten und durch die jeweiligen Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen zu bestätigen. | |
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(3) Veränderungen der Entschlüsse unterliegen der gleichen Ordnung. | (3) Veränderungen der Entschlüsse unterliegen der gleichen Ordnung. | |
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23. (1) Die Pläne der Ver,teidigung der BezirkeIKreise und der Unterstützung der | '''23.''' (1) Die Pläne der Verteidigung der Bezirke/Kreise und der Unterstützung der Handlungen der Vereinten Streitkräfte sind durch die jeweiligen Vorsitzenden der Einsatzleitungen zu bestätigen und von deren Stellvertretern zu unterzeichnen. | |
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(2) Die PIäne der überführung der BezirkeIKreise vom Frieden in den Verteidigungszustand sind durch die jeweiligen Vorsitzenden der finsatzleitungen und | (2) Die Pläne der Überführung der Bezirke/Kreise vom Frieden in den Verteidigungszustand sind durch die jeweiligen Vorsitzenden der Einsatzleitungen und von deren Stellvertretern zu unterzeichnen. | |
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24. Mit dem Hauptstab der Nationalen Volksarmee sind abzustimmen. | '''24.''' Mit dem Hauptstab der Nationalen Volksarmee sind abzustimmen. | |
Ieitenden Organe der gesellschaftlichen Organisationen | ||
b) Konzentrierungs-, Ausweichunterbringungs-, Unterbringungs-, Evakuierungs- und Dezentralisierungsräume, Aufnahme- sowie Unterbringungsorte | : b) Konzentrierungs-, Ausweichunterbringungs-, Unterbringungs-, Evakuierungs- und Dezentralisierungsräume, Aufnahme- sowie Unterbringungsorte bzw. -objekte | |
bzw. -objekte _ | ||
c) Sammelräume für Krattfahrzeuge und Schiffe der NATO-Staaten und aus | : c) Sammelräume für Kraftfahrzeuge und Schiffe der NATO-Staaten und aus BERLIN (WEST). | |
BERLIN (WEST). |
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25. (1) Die Forderungen zur lnanspruchnahn_e des Post- und Fernmeldewesens bei | '''25.''' (1) Die Forderungen zur Inanspruchnahme des Post- und Fernmeldewesens bei der Nachrichtensicherstellung der Einsatzleitungen sind in den Bezirken zu erfassen, zu koordinieren und den Leitern der Bezirksdirektionen der Deutschen Post zu übergeben. | |
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(2) Zur Realisierung der Forderungen erarbeiten die Leiter der Bezirksdirektionen der Deutschen Post Pläne für die Nachrichtenversorgung im Verteidigungszustand und legen diese, nach Abstimmung mit den Stellvertretern der Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen. den Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen zur Bestätigung vor. | (2) Zur Realisierung der Forderungen erarbeiten die Leiter der Bezirksdirektionen der Deutschen Post Pläne für die Nachrichtenversorgung im Verteidigungszustand und legen diese, nach Abstimmung mit den Stellvertretern der Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen, den Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen zur Bestätigung vor. | |
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2_. (1) Für die Vorsitzenden der Einsatzleitungen sind Führungsstellen vorzubereiten. Objekte dieser Führungsstellen sind die Wehrkommandos der Nationalen | '''26.''' (1) Für die Vorsitzenden der Einsatzleitungen sind Führungsstellen vorzubereiten. Objekte dieser Führungsstellen sind die Wehrkommandos der Nationalen Volksarmee. | |
Volksarmee. |
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(2) Für die Führungsstellen der Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen sowie | (2) Für die Führungsstellen der Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitungen sowie von ihnen festzulegende Vorsitzende von Kreiseinsatzleitungen können - nach gründlicher Beurteilung der im Verteidigungszustand zu erwartenden Lagebedingungen und realen Möglichkeiten der Nachrichtensicherstellung - an geeigneten Orten Ausweichobjekte vorgesehen werden. | |
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| (3) Die Festlegung und Vorbereitung von Ausweichobjekten für die Führungsstellen der Mitglieder der Einsatzleitungen erfolgt in Verantwortung der Leiter der zuständigen zentralen Führungsbereiche. | |
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(4) Die Entfernungen der Ausweichobjekte für die Führungsstellen der Mitglieder von den Ausweichobjekten für die Führungsstellen der Vorsitzenden der Einsatzleitungen sollten in der Regel nicht weniger als 2 km und nicht mehr als 10 bis 15 km betragen. |
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