Konnte ein Staatssekretär gleichzeitig auch ein Stellvertretender Minister sein oder schloss sich dies aus? -- Mitautor-Vauen (am 23.09.2004)
Wie ich "meine DDR" kannte ;-) gab es in solchen Sachen keine definitiven und schon gar keine verordnungsmäßigen (schriftlichen) Festlegungen. Der StS für Staatssicherheit war zur Zeit des SfS stellv. Minister des Innern; Gruß -- Mitautor-Harry T. (am 4.10.2004)
Ähnlich wie es ZWEI 1. Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates gab. So war auch die DDR, Befriedigung der Bonzeneitelkeiten. -- Mitautor-Vauen (am 5.10.2004)
Vauen, ausgerechnet dort wohl nicht: Staatssekretariate waren offensichtlich relativ eigenständige Organisationen. Die jeweiligen Bosse waren "Staatssekretäre": Ein Vergleich mit BRD-Strukturen verbietet sich: Dort ist ein Staatssekretär ein Ministerstellvertreter. (Aber eben nicht in der DDR!)
Vauen, dieses Problem werden wir noch häufiger bekommen: Gleiche Vokabel, völlig unterschiedlicher Inhalt DDR vs. BRD: Es wird unsere Aufgabe sein (müssen), dem unbefangenen Leser diese Unterschiede zu erklären.
Ja, ich bin da ein wenig ratlos: Das wird wohl nicht ohne Vergleiche mit "der BRD" gehen <- diese will ich eigentlich aber aussschließen. Aus gutem Grund.
Letzter Punkt: in Ministerium des Innern steht, dass der Staatssekretär für Kirchenfragen fachlich/organsisatorisch dem MdI unterstellt war: Die Bedeutung dieser Formulierung ist unklar. -- MartinEbert ? (am 5.10.2004)
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