Verwaltung 2000

Nutzungsrecht für diesen Artikel:
Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung dieses Artikels entsprechend UHG.
Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig,
Ausdrücklich sind auch Übernahmen in andere Enzyklopädien (z.B. Wikipedia) nicht zulässig!

Unterschiede (von früherer major Version) (Änderungen verschiedener Autoren)
Absatz 3Absatz 3

Vielen Soldaten und Offizieren der NVA war die Bezeichnung '''Verwaltung 2000''' geläufig: Sie stand für eine Kontrolle der Armee durch das [[MfS]]. Dabei wurde vor allem eine von den Soldaten vermutete Kontrolle der Post in Verbindung mit der '''Verwaltung 2000''' gebracht.

Vielen Soldaten und Offizieren der NVA war die Bezeichnung '''Verwaltung 2000''' geläufig: Sie stand ihnen für eine Kontrolle der Armee durch das [[MfS]]. Dabei wurde vor allem eine von den Soldaten vermutete Kontrolle der Post in Verbindung mit der '''Verwaltung 2000''' gebracht.


Verwaltung 2000 war die NVA-interne Bezeichnung für die Hauptabteilung I des Ministeriums für Staatssicherheit.

Die Angehörigen des Ministeriums für Staatssicherheit traten innerhalb der NVA als normale Mititärangehörige auf: Sie trugen Uniformen des Truppenteils und waren in die Versorgung der Kaserne eingebunden: Für die NVA bedeutete dies, dass sich diese (eigentlich externe) Struktur in der eigenen Struktur wiederfinden mußte: Die NVA bezeichnete die Hauptabteilung I des Ministeriums für Staatssicherheit als Verwaltung 2000.

Vielen Soldaten und Offizieren der NVA war die Bezeichnung Verwaltung 2000 geläufig: Sie stand ihnen für eine Kontrolle der Armee durch das MfS. Dabei wurde vor allem eine von den Soldaten vermutete Kontrolle der Post in Verbindung mit der Verwaltung 2000 gebracht.

Sprachlich:

  • Verwaltung-2000
  • V-2000
  • V-Null

Siehe auch






Konzeptionsgemäß (Das Wiki-Prinzip) arbeiten viele Autoren gemeinsam am DDR-Lexikon. Artikel könnten Fehler enthalten oder Rechte Dritter verletzen. Sämtliche Verletzungen der Rechte Dritter gehen zu Lasten des jeweiligen Autoren. Der Betreiber sichert zu, dass er Artikel, die Rechte Dritter verletzen, nach Aufforderung löscht.
Nutzungsrecht: Der Nutzer erhält das Recht zur privaten Nutzung entsprechend UHG. Jede weitere Verwertung im Sinne des UHG ist ohne schriftliche Zustimmung nicht zulässig.