Zwei-plus-Vier-Vertrag
schlossen am 12. September ? 1990 diesen so genannten Vertrag. Inhalt waren die Regeln für ein wiedervereinigtes Deutschland, welches durch Beitritt der DDR nach Artikel 23 des Grundgesetzes der BRD am 03. Oktober ? 1990 entstand.
Auch Polen wollte ursprünglich an den Verhandlungen aktiv teilnehmen. Die "2+4" sicherten Polen zu, dass das künftige Deutschland in Zukunft keinerlei Ansprüche auf ehemals deutsche (und in Polen liegende) Gebiete stellen werde.
Wesentlich waren folgende Regelungen:
- vollständige Souveränität Deutschlands
- Begrenzung der Truppenstärke der deutschen Armee
- in die Zukunft reichender Verzicht Deutschlands auf ABC-Waffen
- Abzugsregelung für sowjetsche Truppen: Bis Ende 1994; parallel Verbote für Bundeswehr und westliche Alliierte
- auf zukünftig keinerlei Atomwaffen auf ostdeutschem Gebiet
Zu dem Vertrag sind Anhänge bekannt geworden:
- eine Protokollnotiz, betreffend der Präsenz westlicher Truppen auf ostdeutschem Gebiet
- eine Anlage, bestehend aus einem von Gentscher ? und de Maizière ? unterzeichneten Brief, betreffend die sowjetischen Enteignung ?en in der Zeit von 1945 bis 1949 (also vor Gründung der DDR), die als "nicht rückgängig zu machen" definiert wurden
Wortlaut: Dokumentarchiv.de
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