K1 der Deutschen Volkspolizei

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Absatz 1Absatz 1

Arbeitsgebiet (AG) I (K I) der [[Kriminalpolizei]] (Politische Polizei) beim Ministerium des Innern [[MdI]], Ermittlungen mit geheimdienstlichen Mitteln (Spitzel, verdeckte Observation und Abhörmaßnahmen) zur Bekämpfung von Verbrechen gegen die [[DDR]] sowie Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung"; anders als das [[MfS]] kein Untersuchungsorgan laut VP-Gesetz.

Arbeitsgebiet (AG) I ('''K1''') der [[Kriminalpolizei]] (Politische Polizei) beim Ministerium des Innern [[MdI]], Ermittlungen mit geheimdienstlichen Mitteln (Spitzel, verdeckte Observation und Abhörmaßnahmen) zur "Bekämpfung von Verbrechen gegen die [[DDR]] sowie Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung"; anders als das [[MfS]] kein Untersuchungsorgan laut [[VP-Gesetz]].

Absatz 9Absatz 9

Gemäß dem Gesetz über den Beauftragten für die Unterlagen des ehemaligen MfS der DDR" (Stasi-Unterlagengesetz) vom 20.12.1991 den MfS-Unterlagen und Mitarbeitern gleichgestellt

Gemäß dem [[Gesetz über den Beauftragten für die Unterlagen des ehemaligen MfS der DDR]] (Stasi-Unterlagengesetz) vom 20.12.1991 den MfS-Unterlagen und Mitarbeitern gleichgestellt.



Arbeitsgebiet (AG) I (K1) der Kriminalpolizei ? (Politische Polizei) beim Ministerium des Innern MdI, Ermittlungen mit geheimdienstlichen Mitteln (Spitzel, verdeckte Observation und Abhörmaßnahmen) zur "Bekämpfung von Verbrechen gegen die DDR sowie Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung"; anders als das MfS kein Untersuchungsorgan laut VP-Gesetz ?.

Arbeitsgebiete:

  • Kirche und Vereinigungen;
  • Staatsgrenze;
  • Jugend,
  • Ausländer,
  • organisierte Wirtschaftskriminalität,
  • Straftaten gegen Leben und Gesundheit.

Gemäß dem Gesetz über den Beauftragten für die Unterlagen des ehemaligen MfS der DDR ? (Stasi-Unterlagengesetz) vom 20.12.1991 den MfS-Unterlagen und Mitarbeitern gleichgestellt.






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