Absatz 1 | Absatz 1 | |
Im Befehl 11 aus 1989 vom 3.11.1989 des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR, Egon Krenz über "Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Bezirken der Deutschen Demokratischen Republik" ist unter Punkt 9 zu lesen: | Im Befehl 11 aus 1989 vom 3.11.1989 des Vorsitzenden des [[Nationaler Verteidigungsrat]] Nationalen Verteidigungsrates]] der DDR, [[Egon Krenz]], über "Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Bezirken der Deutschen Demokratischen Republik" ist unter Punkt 9 zu lesen: | |
| ---- | |
"Kurzgefasste Lageinformationen sind durch den | "Kurzgefasste Lageinformationen sind durch den | |
| ||
* Vorsitzenden des Ministerrates | * Vorsitzenden des [[Ministerrat]]es | |
Absatz 7 | Absatz 8 | |
* Mitglied des Politbüros und Sekretär des Zentralkomitees der SED,Genossen :Horst Dohlus, | * Mitglied des Politbüros und Sekretär des Zentralkomitees der SED, Genossen [[Horst Dohlus]] | |
| ||
an den Generalsekretär des Zentralkomitees der SED und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates täglich bis 08.00 Uhr mit Stand 02.00 Uhr vorzulegen". | an den Generalsekretär des Zentralkomitees der SED und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates täglich bis 08.00 Uhr mit Stand 02.00 Uhr vorzulegen." | |
| ---- |
|
|