Ministerrat

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Der Ministerrat war die Regierung der DDR (Verfassung, Art. 76-80 und Gesetz über den Ministerrat der DDR vom Oktober 1972, GBl. I, S. 253).

Die Aufgaben des Ministerrates:

  • Ausarbeiten der Leitlinien für die staatliche Innen- und Außenpolitik
  • Leitung der Durchführung der Staatspolitik
  • Organisation der Erfüllung von
    • politischen,
    • ökonomischen,
    • kulturellen,
    • sozialen und
    • Verteidigungsaufgaben.

Zum Ministerrat gehörten

  • der Vorsitzende (Ministerpräsident),
  • zwei erste Stellvertreter des Vorsitzenden,
  • acht Stellvertreter,
  • über 30 Minister, sowie
  • weitere Mitglieder (s.u.)

Die Minister vertraten die Ministerien, allerdings gehörten zum Ministerrat noch weitere Mitglieder ohne "eigenes" Ministerium. Dies waren laut Gesetz über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik vom 16.11.1954 (GBl. S. 915-916)

Der letzte Ministerrat der DDR vor der Wende 1989 hatte 44 Mitglieder. Davon waren 40 Personen Mitglieder der SED. Die Blockparteien CDU, LDPD, NDPD und DBD waren mit je einem Mitglied im Ministerrat vertreten. Margot Honecker war als Ministerin für Volksbildung ? die einzige Frau in diesem Ministerrat (früher: Hilde Benjamin als Justizminister).

Vorsitzende des Ministerrats bzw. Ministerpräsidenten der DDR :






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