Absatz 1 | Absatz 1 | |
Die [[Sozialistische Einheitspartei Deutschlands]] ('''SED''') unterhielt in jedem [[Kreis]] eine '''Kreisparteiorganisation''': Diese wurde durch die (hauptamtliche) '''SED-Kreisleitung''' geführt. | Die [[Sozialistische Einheitspartei Deutschlands]] ('''SED''') unterhielt in jedem [[Kreis]] eine '''Kreisparteiorganisation''': Diese wurde durch die (hauptamtliche) '''SED-Kreisleitung''' geführt. Ihnen gleichgestellt waren die SED-Stadtbezirksleitungen in den Großstädten. | |
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Wegen der in der [[Verfassung]] festgeschriebenen Rolle der '''SED''' (Artikel 1) standen die Kreisleitungen in Praxi über den staatlichen [[Rat des Kreises|Räten der Kreise]]. | Wegen der in der [[Verfassung]] festgeschriebenen Rolle der '''SED''' (Artikel 1) standen die Kreisleitungen in Praxis über den staatlichen [[Rat des Kreises|Räten der Kreise]]. | |
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Neben den Kreisleitungen in den Landkreisen und Stastkreisen gab es Kreisleitungen für einige besonders wichtige [[VEB|Volkseigene Betriebe]] (VEB). | Neben den Kreisleitungen in den Landkreisen und Stastkreisen gab es eigenständige Kreisleitungen für die bewaffneten Organe und einige besonders wichtige [[VEB|Volkseigene Betriebe]] (VEB). |
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