Internatsartige Unterbringung für alleinstehende Werktätige, die entweder vorübergehend (auf Montage) an einem anderen Arbeitsort tätig waren oder die aufgrund des allgemeinen Wohnungsmangels noch keine eigene Wohnung bekommen konnten bzw. in einer eigenen Wohnung allein nicht zurecht gekommen wären. Arbeiterwohnheime wurden auch zur Unterbringung der ausländischen Vertragsarbeiter genutzt.
Die Arbeiterwohnheime waren meist einem Betrieb zugeordnet.
Meist strikte Hausordnung und Geschlechtertrennung, um "unmoralischen Verhalten" (meist vergeblich) vorzubeugen. Ein Heimleiter war als Chef eingesetzt.
Baulich konnte ein Wohnheim eine einfache ehemalige Zwangsarbeiterbaracke aus dem Zweiten Weltkrieg bis hin zu einem relativ komfortablen normalen Wohnblock in einem Plattenbaugebiet sein. Dies hing nur von den Möglichkeiten des Betriebes ab.
|