Ausreiseantrag

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Version 7
Ausreiseantrag Ab 1961 bis Anfang 1989 gab es in der DDR kein allgemeines Recht auf Ausreise ins "Nicht-Sozialistische Ausland" (NSA), zuvor jedoch bestand bis zum Mauerbau (eingeschränkte) Reisefreiheit über Westberlin. Selbst zu Zwecken der Familienzusammenführungen gab es erst seit 1983 (in Folge des ersten BRD-Milliardenkredites) eine offizielle Rechtsgrundlage um eine Ausreise zu beantragen. Im Zeitraum von 1961 bis zum 7. September 1989 wurde 556.541 Bürgern der DDR der Antrag auf Entlassung aus der Staatsbürgeschaft ? der DDR, einen sog. Ausreiseantrag genehmigt. Dieser wurde oft über mehrere Jahre von den quasi zuständigen Abteilungen Inneres beim Rat der Stadt nicht angenommen, nicht anerkannt oder zurückgewiesen, im DDR-Beamtendeutsch hieß er "ungesetzliches Übersiedlungsersuchen" (ÜSE). Aber schon umgehend nach der Abgabe konnte sich der Antragsteller der verschärften Überwachung durch Polizei und Stasi sicher sein. Beschäftigte im staatsnahen öffentlichen Arbeitsverhältnissen, wie z.B. Lehrer wurden umgehend entlassen, ebenso wurden sie (sofern noch Mitglied) aus der SED ausgeschlossen. Eine weitere Schikane war die Abnahme des Personalausweises und die Ausgabe eines Behelfspapiers, das jede Ausreise aus der DDR ausschloss und bei jeder Personenkontrolle signalisierte: Vorsicht! Staatsfeind. Viele Antragsteller mußten sich dann jahrelang mit sehr schlecht bezahlten Arbeitsstellen der Kirchen (Friedhofsgärtner, Heizer u.ä.) durchschlagen. Insbesondere für die Kinder der Antragsteller war die moderne Sippenhaft hart, ein Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen.

Erst wenn die Ausreiseantragsteller genug Hartnäckigkeit und "negative" Einstellung bewiesen hatten, manche wurden fast zu "kriminellen" Handlungen getrieben zumal sie als politische Häftlinge mit dem umgehenden Freikauf durch die Bundesrepublik rechneten, wurden sie aus der Staatsbürgerschaft entlassen. Da die BRD die DDR nie anerkannte, waren DDR Bürger als Deutsche sobald sie den Boden der BRD betraten automatisch Staatsbürger der Bundesrepublik.






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