Der Postzeitungsvertrieb (PZV) war in der DDR für die Zustellung aller regelmäßig erscheinenden Presse-Erzeugnisse zuständig. Die Zustellung erfolgte zumindest in den größeren Städten vor der Auslieferung der Tagespost, meist in den frühen Morgenstunden. Der chronische Arbeitskräftemangel führte aber auch beim Dienst des PZV immer wieder zu Problemen und Unzuverlässigkeiten.
Der Hauptsitz des PZV befand sich in Berlin in der Nachbarschaft des Ostbahnhofs (ab 1987 Hauptbahnhof), an der Ecke Mühlenstraße/Straße der Pariser Kommune.
Der PZV gehörte zur Deutschen Post und führte eine Postzeitungsliste, in der alle zugelassenen Zeitungen und Zeitschriften verzeichnet waren.
Eine Streichung von dieser Liste war gleichbedeutend mit dem Verbot des Presseerzeugnisses. Berühmt wurde 1988 das Sputnik-Verbot, wobei es sich bezeichnenderweise nicht um ein "Auf-den-Index-Setzen" handelte, wie in Verkennung der Verhältnisse in der DDR manchmal behauptet wurde. Der Sputnik wurde vielmehr aus dem Index gestrichen und war dadurch nicht mehr erhältlich. So wurde die Durchführung dieser Zensurmaßnahme auf untergeordnete Organe - den PZV - verlagert.
Aus unterschiedlichen Motiven besaßen viele der Zeitungen und Zeitschriften auf der Liste des PZV ein Sperrzeichen. Dieser Vermerk bedeutete, dass keine neuen Abonnenten aufgenommen werden durften. Abgänge z.B. infolge des Ablebens eines Abonnenten durften nicht durch neue Bezieher ersetzt werden. In den meisten Fällen war schlichter Papiermangel die Ursache (siehe Mosaik), doch wurden auch hierüber Zensurmaßnahmen durchgesetzt - das betraf z.B. einige evangelische Kirchenzeitungen.
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