Kommunale Wohnungsverwaltung (KWV)
Es gab auch in der DDR drei Eigentumsformen von Immobilien/Wohnungen: staatlich/kommunal, genossenschaftlich und privat (betriebseigene Wohnungen waren entweder eine Form staatlichen ("VEB") oder privaten Eigentums). Städte und Gemeinden mit wenigen eigenen Wohngebäuden verwalteten diese mit einer Abteilung des Rates der Stadt bzw. der Gemeinde (heute: Stadt- oder Gemeindeverwaltung), meist KWV genannt. Diese waren zuständig für die "Betreuung" der Mieter, Instandhaltung der Gebäude und Außenanlagen, Reparaturen, Medienver- und -entsorgung usw. Wegen dem der "sozialistischen Wohnungspolitik" geschuldeten steten Anstieg dieser Wohnungen, wuchsen diese Verwaltungen vor allem auch personell. Eigene Hausmeister- und Handwerkerabteilungen, Heizer mussten nicht zuletzt wegen der nur nach staatlicher Planung zu verteilenden Lieferungen und Leistungen der Volkswirtschaft in "ordentliche" (volkseigene) Betriebe umgewandelt werden. Diese hießen dann meist VEB Gebäudewirtschaft und verwalteten neben den durch Neubau und "Schenkungen" ständig wachsenden eigenen Bestand an Wohn- und Gesellschaftsbauten auch als Treuhänder "ausländisches" Eigentum.
Manche dieser ehemaligen staatlichen Immobilienverwaltungen haben nach ihrer Neugründung (um 1991) ihren alten Namen als GmbH behalten.
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